Dichtigkeitsprüfung

Bei Neubauten ist mit der Anschlussmeldung ein Nachweis über die Dichtigkeitsprüfung Ihrer Entwässerungsanlage einzureichen. Damit weisen Sie nach, dass aus Ihren Leitungen kein Schmutzwasser in den Untergrund gelangt. Der Verband verwahrt die Bescheinigung als Nachweis in Ihrer Entwässerungsakte. Alternativ zu dem Formular des Verbandes ist es auch möglich, einen anderen Vordruck zu verwenden, der den gleichen Mindestinhalt aufweist.

Umfangreiche Informationen zur Dichtheitsprüfung finden Sie auch auf dem unabhängigen Informationsportal: www.dichtheitspruefung-sh.de

Den Dichtigkeitsnachweis können Sie in Schriftform, per E-Mail oder per Fax abgeben.

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