Bebauungsplan Nr. 15 "Diekgraben"
Amt Jevenstedt Jevenstedt, 21.12.2023
Der Amtsdirektor
für die Gemeinde Jevenstedt
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
des Entwurfs des B-Plans Nr. 15 „Diekgraben“
der Gemeinde Jevenstedt nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 30.11.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des B-Planes Nr. 15 „Diekgraben“ der Gemeinde Jevenstedt für das nachstehend näher bezeichnete Gebiet und die Begründung liegen in der Zeit vom
02. Januar 2024 – 02. Februar 2024
zur Unterrichtung der Öffentlichkeit in der Amtsverwaltung Jevenstedt in 24808 Jevenstedt, Meiereistraße 5, Zimmer 111, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Öffnungszeiten der Amtsverwaltung: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, dienstags von 14:00 bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr,
mittwochs = geschlossen.
Das Plangebiet „Diekgraben“ liegt
· südlich des Teichgrabens,
· westlich und nördlich des B-Plans Nr. 13 „An der Itzehoer Chaussee“ mit den Straßen Itzehoer Chaussee (Haus-Nrn. 6–32, nur gerade Haus-Nrn.), Uns Huskoppel (Haus-Nrn. 4/4a-20, nur gerade Haus-Nrn.) sowie des zum B-Plan gehörenden Spielplatzes und ebenso nördlich der Grundstücke Haferkoppel 15 und 13/13a,
· und nordöstlich der Bebauung des B-Plans Nr. 10 (Haus-Nrn. 7, 5/5a und 11/11a,) und des B-Plans Nr. 12 mit den Wohnstraße An Diek und Ole Bahndamm.
Der Geltungsbereich ist hier ersichtlich.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
- Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum B-Plan Nr. 15, Gemeinde Jevenstedt – Bestands- und Entwurfsplan (Dez. 2023)
- Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 15 “Diekgraben“ (Mrz. 2023)
- Baugrundbeurteilung, Erschließung eines Wohngebietes in 24808 Jevenstedt B-Plan Nr.15 (Feb. 2021)
- Fachbeitrag Oberflächenentwässerung, B-Plan Nr. 15 „Diekgraben“ (Dez. 2023)
- Landschaftsplan der Gemeinde Jevenstedt (2001) – Teil West und Legende
Die Verkehrsuntersuchung hat ergeben, dass die verkehrliche Erschließung und störungsarme
Anbindung des Plangebietes an den überregionalen Verkehr gegeben sind.
Das Schallgutachten hat ergeben, dass in einem Teilbereich des Plangebietes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen passive Schallschutzmaßnahmen an den geplanten Wohngebäuden zu berücksichtigen sind.
Aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen
vor:
Kreis Rendsburg-Eckernförde:
- Zur vorrangigen Entwicklung von Innenbereichspotenzialen
- Zum Immissionsschutz und zur Verträglichkeit der gewerblichen Bestandsnutzung mit der geplanten Wohnbebauung
- Zur Erforderlichkeit eines fachgerecht zu unterhaltenden, gesicherten Knickschutzstreifens und zur Notwenigkeit von Knick-Ersatz im Falle von Eingriffen in den Knick
- Zur Erforderlichkeit einer schutzgutbezogenen Beschreibung, Bewertung und Bilanzierung sowie Kompensation der Umweltauswirkungen
- Zur Erforderlichkeit einer faunistischen Potenzialabschätzung
- Zur Bemessung der Baumgruben für Straßenbäume
Archäologisches Landesamt:
- Zur Erforderlichkeit einer archäologischen Untersuchung wegen der Lage im Umfeld archäologischer Objekte der Landesaufnahme
LLUR, technischer Umweltschutz:
- Zum Immissionsschutz und zur Verträglichkeit der gewerblichen Bestandsnutzung mit der geplanten Wohnbebauung
Polizeidirektion Neumünster:
- Zur möglichen Verlagerung des innerörtlichen Durchgangsverkehrs in das Plangebiet
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.
Um diese anzusehen, klicken Sie bitte hier.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info[at]amt-jevenstedt.de gesendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Plans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Im Auftrag
Maike Neben