EU-Umgebungslärm 2. Stufe

Mit der Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen. Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht erfolgte mit den §§ 47 a-f im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), durch die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) und weiterer untergesetzliche Regelwerke z.B. zu Berechnungsverfahren. Zuständig für die Ausarbeitung von Lärmkarten und die Aufstellung von Lärmaktionsplänen sind die Gemeinden.

Die wesentlichen Aufgaben der Umgebungslärmrichtlinie sind:

   • Ermittlung der Belastung durch strategische Lärmkarten und
   • Verminderung und Vorbeugen durch Aktionspläne.

Mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 2005 ist die Umsetzung der EU-Richtlinie von 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in deutsches Recht erfolgt. Demnach sind in erster Stufe u.a. Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Mio. Kfz/Jahr verpflichtet, Lärmkarten zu erstellen. Diese Lärmkarten wurden vom Land Schleswig-Holstein 2007 flächendeckend unter www.umweltdaten.landsh.de/laermatlas bzw. www.laerm.schleswig-holstein.de veröffentlicht. In den Jahren 2012 und 2013 ist dies mit erweitertem Umfang in einer zweiten Stufe zu wiederholen und anschließend alle fünf Jahre zu überprüfen. Die Fristen für die Aufstellung von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen in Stufe 1 und 2 sind folgender Übersicht zu entnehmen:

Quelle

Ausarbeiten der Lärmkarten zum

Aufstellen von Lärmaktionsplänen zum

Ballungsräume

> 250.000 Einwohner (1.Stufe)

> 100.000 Einwohner (2.Stufe)

 

30. Juni 2007

30. Juni 2012

 

18. Juli 2008

18. Juli 2013

Hauptverkehrsstraßen

> 6 Mio. Fahrzeuge/Jahr (1.Stufe)

> 3 Mio. Fahrzeuge/ Jahr (2. Stufe)

 

30. Juni 2007

30. Juni 2012

 

18. Juli 2008

18. Juli 2013

Haupteisenbahnstrecken

> 60.000 Züge / Jahr (1.Stufe)

> 30.000 Züge / Jahr (2.Stufe)

 

30. Juni 2007

30. Juni 2012

 

18. Juli 2008

18. Juli 2013

Großflughäfen

> 50.000 Bewegungen/Jahr

 

30. Juni 2007

 

30. Juni 2007

 

Die Städte und Gemeinden sollen die Aktionspläne zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen ausarbeiten und beschließen.

Ziel dieser Aktionspläne soll sein, die Lärmbelastung zu reduzieren und die Anzahl der betroffenen Wohnungen und Menschen zu mindern.Die Aktionspläne sollen Hilfestellung bei unterschiedlichen Planungen des Untersuchungsraumes geben und vorhandenen Lärmbelastungen durch geeignete Maßnahmen begegnen.

Der Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg und Umgebung ist betroffen, da er sich in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr und einer Haupteisenbahnstrecke mit über 30.000 Zügen pro Jahr befindet.Dies sind die Bundesautobahnen A7 und A 210, die Bundesstraßen B 202, B 203 und B 77 sowie innerstädtische Straßen und die Eisenbahnstecke Richtung Norden.

Basierend auf den Lärmkarten sind bis zum 18.07.2013 von den Kommunen Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen die Lärmsituation bewertet wird sowie Lärmbelastungen entgegengewirkt und ruhige Gebiete geschützt werden sollen. Lärmkarten und Lärmaktionspläne der ersten Stufe 2007-2008 sind zu überprüfen und soweit erforderlich zu überarbeiten. Der Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit wird  dabei eine zentrale Rolle zugewiesen. 

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