EU-Umgebungslärm 4. Stufe

EU-Umgebungslärm 4. Stufe


Mit der Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen.

Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht erfolgte mit den §§ 47 a-f im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), durch die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) und weiterer untergesetzliche Regelwerke z.B. zu Berechnungsverfahren.

Zuständig für die Ausarbeitung von Lärmkarten und die Aufstellung von Lärmaktionsplänen sind die Gemeinden mit Ausnahme für Haupteisenbahnstrecken. Hierfür ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig.
Die wesentlichen Aufgaben der Umgebungslärmrichtlinie sind:


•    Ermittlung der Belastung durch strategische Lärmkarten und
•    Verminderung und Vorbeugen durch Aktionspläne.

Ziel dieser Aktionspläne soll sein, die Lärmbelastung zu reduzieren und die Anzahl der betroffenen Wohnungen und Menschen zu mindern. Die Aktionspläne sollen Hilfestellung bei unterschiedlichen Planungen des Untersuchungsraumes geben und vorhandenen Lärmbelastungen durch geeignete Maßnahmen begegnen.

Die Gemeinden Brinjahe, Hamweddel und Stafstedt sowie Jevenstedt und Westerrönfeld sind mit der B 202 und der B 77 betroffen, da diese Hauptverkehrsstraßen ein Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr aufweisen.

Mitte Dezember 2022 wurden zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie der EU durch das Land neue Lärmkarten für Schleswig-Holstein veröffentlicht. Auf Grundlage der neuen Lärmkarten sind die betroffenen Kommunen nun aufgefordert, bis zum 18. Juli 2024 ihre jeweilige Lärmsituation neu zu bewerten, ihre bisherigen Lärmaktionspläne zu überprüfen und soweit erforderlich zu überarbeiten.
Hierzu erfolgte auch eine öffentliche Auslegung sowie Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu dem Entwurf der 4. Stufe des Lärmaktionsplans. Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 15. Dezember 2023 bis 19. Januar 2024.

Die 4. Stufe der Lärmaktionsplanung wurde von den einzelnen Gemeinden wie folgt beschlossen:
Brinjahe:           19.03.2024
Hamweddel:      27.03.2024
Stafstedt:          12.03.2024
Jevenstedt:        29.04.2024
Westerrönfeld:   23.04.2024

Die Lärmkartierungen sowie Lärmaktionspläne der einzelnen Gemeinden können unter den jeweiligen Gemeinden nebenstehend im hellblauen Feld eingesehen werden.

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