Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

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24768 Rendsburg


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Außenwerbung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.


Beschreibung

Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet, wie zum Beispiel Vitrinen, Aufsteller, Flyer. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Dies gilt unter anderem auch für Wahlwerbung.

Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Anbringen von Außenwerbung in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen können im Einzelfall nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, zum Beispiel bei Werbeanlagen für die eigene Leistung am Ort der eigenen Leistung.


Zuständigkeit

Bei Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Bei Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.


Kosten

Das Anbringen von Außenwerbung kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).


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Formulare


Ansprechpartner

Stadt Rendsburg - Die Bürgermeisterin

Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0   |   Fax: +49 4331 206-270
E-Mail: info[at]rendsburg.de
Web: www.rendsburg.de


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Montag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 16:00 Uhr (mit Termin)
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 18:00 Uhr (mit Termin)
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)


Stadt Rendsburg - Fachdienst Bauaufsicht

Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0   |   Fax: +49 4331 206-270
E-Mail: info[at]rendsburg.de
Web: www.rendsburg.de


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)
Di. 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 16:00 Uhr (mit Termin)
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 18:00 Uhr (mit Termin)
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)

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Tel: +49 4331 206-3526   |   Fax: +49 4331 206-3009
E-Mail: bauaufsicht[at]rendsburg.de
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Mitarbeiter (Stadt Rendsburg - Fachdienst Bauaufsicht)

Frau Ute Goßmann Icon Vcard

Tel: +49 4331 206-3511   |   Fax: +49 4331 206-3009
E-Mail: bauaufsicht[at]rendsburg.de
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Mitarbeiter (Stadt Rendsburg - Fachdienst Bauaufsicht)

Frau Kirsten Stollberg Icon Vcard

Tel: +49 4331 206-3523   |   Fax: +49 4331 206-3009
E-Mail: bauaufsicht[at]rendsburg.de
|   Zimmer: Etage: 2 | Zimmer: 209  

Mitarbeiter (Stadt Rendsburg - Fachdienst Bauaufsicht)

Frau Sonja Wilkens Icon Vcard

Tel: +49 4331 206-3525   |   Fax: +49 4331 206-3009
E-Mail: bauaufsicht[at]rendsburg.de
|   Zimmer: Etage: 2 | Zimmer: 211  


Stadt Rendsburg - Fachdienst Ordnung und Verkehr - Sondernutzung

Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0   |   Fax: +49 4331 206-270
E-Mail: info[at]rendsburg.de
Web: www.rendsburg.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 16:00 Uhr - mit Termin
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 18:00 Uhr - mit Termin
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin

Terminbuchung telefonisch oder per E-Mail möglich.

Mitarbeiter (Stadt Rendsburg - Fachdienst Ordnung und Verkehr - Sondernutzung)

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Tel: +49 4331 206-3624   |   Fax: +49 4331 206-270
E-Mail: ordnungsbehoerde[at]rendsburg.de
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Mitarbeiter (Stadt Rendsburg - Fachdienst Ordnung und Verkehr - Sondernutzung)

Frau Nathalie Schwarz Icon Vcard

Tel: +49 4331 206-3623  
E-Mail: ordnungsbehoerde[at]rendsburg.de
|   Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 27  


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