Hundesteuer bezahlen

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
24768 Rendsburg


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Beschreibung

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes und einer kommunalen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer erhoben werden.

Halter eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend

  • über dessen Pflege, Verwendung, Beaufsichtigung etc. entscheidet, also die Bestimmungsmacht hat,
  • aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
  • den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres in Anspruch nimmt und
  • das Risiko seines Verlustes trägt.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor.

Je nach Regelung in der Gemeinde erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke, die mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt und nach Abmeldung wieder abzugeben ist.

Darüber hinaus ist nach § 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ein Hund, der älter als drei Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Diese Nummer ist bei An- oder Abmeldung anzugeben.


Zuständigkeit

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit einer kommunalen Satzung

§ 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG)


Weitere Informationen

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu bestimmten Bewachungszwecken gehalten werden (zum Beispiel Bewachung von Herden oder abgelegenen Wohngebäuden) sowie für Blindenhunde und Sanitätshunde.

Regionale Hinweise

Hundesteuersatzung der Stadt Rendsburg


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Stadt Rendsburg - Die Bürgermeisterin

Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0   |   Fax: +49 4331 206-270
E-Mail: info[at]rendsburg.de
Web: www.rendsburg.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 16:00 Uhr (mit Termin)
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 18:00 Uhr (mit Termin)
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)


Stadt Rendsburg - Fachdienst Finanzen und Beteiligungsverwaltung

Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0   |   Fax: +49 4331 206-270
E-Mail: info[at]rendsburg.de
Web: www.rendsburg.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 16:00 Uhr (mit Termin)
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 18:00 Uhr (mit Termin)
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)

Mitarbeiter (Stadt Rendsburg - Fachdienst Finanzen und Beteiligungsverwaltung)

Frau Kerstin Rohwer Icon Vcard

Tel: +49 4331 206-2322   |   Fax: +49 4331 206272
E-Mail: finanzen[at]rendsburg.de
|   Zimmer: Etage: 1 | Zimmer: 127  

Mitarbeiter (Stadt Rendsburg - Fachdienst Finanzen und Beteiligungsverwaltung)

Frau Christin Sierck Icon Vcard

Tel: +49 4331 206-2323   |   Fax: +49 4331 206-272
E-Mail: finanzen[at]rendsburg.de
|   Zimmer: Etage: 1 | Zimmer: 126  


Nach oben