Kampfmittelbeseitigung

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24768 Rendsburg


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer Kampfmittel auf seinem Grundstück findet, muss dies sofort anzeigen.


Beschreibung

Wenn Sie als Grundstückseigentümer/in Kampfmittel auf ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies sofort anzeigen, ansonsten handeln sie ordnungswidrig im Sinne der Kampfmittelverordnung des Landes Schleswig-Holstein und setzen sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus.

Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition, insbesondere Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel aber auch Selbstlaborate und unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen die in Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten hergestellt werden.

Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen.

Die Anzeigepflicht gilt auch für Spaziergänger, die Munition finden.


Zuständigkeit

  • An Ihre zuständige Gemeinde-, Amt-, Stadtverwaltung (Bauamt),
  • an den Kampfmittelräumdienst des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein oder
  • die nächstgelegene Polizeidienststelle oder
  • an den Notruf 110.

Kampfmittelräumdienst


Rechtsgrundlage

Landesverordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung)

Kampfmittelverordnung


Weitere Informationen

Der Kampfmittelräumdienst (KMRD) Schleswig-Holstein sucht, räumt und vernichtet nicht detonierte Kampfmittel, Kampfstoffe und unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV).

Weitere Informationen zum Thema "Kampfmittel und Kampfmittelbeseitigung" erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS).


verwandte Vorgänge


Formulare


Ansprechpartner

Landeskriminalamt

Mühlenweg 166
24116 Kiel
Tel: +49 431 160-0   |   Fax: +49 431 160-4118
E-Mail: Kiel.LKA111[at]polizei.landsh.de


Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-0   |   Fax: +49 431 988-2833
E-Mail: poststelle[at]im.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html

Postanschrift:

Postfach 7125
24171 Kiel


Stadt Rendsburg - Die Bürgermeisterin

Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0   |   Fax: +49 4331 206-270
E-Mail: info[at]rendsburg.de
Web: www.rendsburg.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 16:00 Uhr (mit Termin)
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 18:00 Uhr (mit Termin)
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)


Stadt Rendsburg - Fachdienst Bauaufsicht

Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0   |   Fax: +49 4331 206-270
E-Mail: info[at]rendsburg.de
Web: www.rendsburg.de


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)
Di. 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 16:00 Uhr (mit Termin)
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 18:00 Uhr (mit Termin)
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)

Mitarbeiter (Stadt Rendsburg - Fachdienst Bauaufsicht)

Frau Frederike Dethlefsen Icon Vcard

Tel: +49 4331 206-3526   |   Fax: +49 4331 206-3009
E-Mail: bauaufsicht[at]rendsburg.de
|   Zimmer: Etage: 2 | Zimmer: 209  

Mitarbeiter (Stadt Rendsburg - Fachdienst Bauaufsicht)

Frau Ute Goßmann Icon Vcard

Tel: +49 4331 206-3511   |   Fax: +49 4331 206-3009
E-Mail: bauaufsicht[at]rendsburg.de
|   Zimmer: Etage: 2 | Zimmer: 208  

Mitarbeiter (Stadt Rendsburg - Fachdienst Bauaufsicht)

Frau Kirsten Stollberg Icon Vcard

Tel: +49 4331 206-3523   |   Fax: +49 4331 206-3009
E-Mail: bauaufsicht[at]rendsburg.de
|   Zimmer: Etage: 2 | Zimmer: 209  

Mitarbeiter (Stadt Rendsburg - Fachdienst Bauaufsicht)

Frau Sonja Wilkens Icon Vcard

Tel: +49 4331 206-3525   |   Fax: +49 4331 206-3009
E-Mail: bauaufsicht[at]rendsburg.de
|   Zimmer: Etage: 2 | Zimmer: 211  


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