Reisegewerbekarte verlängern lassen
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Reisegewerbekarte verlängern lassen
Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Manche Karten sind befristet. Bevor Ihre befristete Karte ungültig wird, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.
Beschreibung
Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Reisegewerbekarte.
Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren ohne vorhergehende Bestellung außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung anbieten oder eine unterhaltende Tätigkeit als Schaustellerin oder Schausteller beziehungsweise nach Schaustellerart ausüben.
Beispielsweise
- als Schaustellerin oder Schausteller,
- als "fliegender Händlerin oder Händler" oder
- als Inhaberin oder Inhaber eines Marktstandes.
Die Reisegewerbekarte ist in der Regel unbefristet gültig. Sie kann jedoch befristet erteilt werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich ist.
Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte besitzen und diese verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.
Kurztext
- Reisegewerbe Verlängerung
- Tätigkeiten im Reisegewerbe benötigen entsprechende Erlaubnis (Reisegewerbekarte)
- Erlaubnis kann befristet erteilt werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich ist
- auf Antrag kann die Gültigkeitsdauer im Nachhinein verlängert werden
- zuständig: Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt der Gemeinde, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise der Betrieb seinen Sitz hat oder haben wird.
Fristen
Ihre befristete Reisegewerbekarte läuft in Kürze ab.
erforderliche Unterlagen
- Reisegewerbekarte
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OG)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- bei juristischen Personen sind Unterlagen für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen einzureichen
- gegebenenfalls Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist;
- bei GmbH & Co. KG entsprechender Auszug
- nur bei Tätigkeiten mit offenen Lebensmitteln oder Speisen: Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz oder amtliches Gesundheitszeugnis
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch, soweit nicht nach Landesrecht ausgeschlossen
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
verwandte Vorgänge
- Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
- Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Schifffahrt: Feststellung der Seediensttauglichkeit und Dienstbescheinigung
- Zulassung für Pflegeeinrichtungen beantragen
Formulare
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Stadt Rendsburg - Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 206-0
|
Fax:
+49 4331 206-270
E-Mail:
info[at]rendsburg.de
Web:
www.rendsburg.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 16:00 Uhr (mit Termin)
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 18:00 Uhr (mit Termin)
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)
Stadt Rendsburg - Fachdienst Ordnung und Verkehr - Gewerbe
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 206-0
|
Fax:
+49 4331 206-270
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Montag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 16:00 Uhr (mit Termin)
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 18:00 Uhr (mit Termin)
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)
Terminbuchung telefonisch oder per E-Mail möglich.