Schiedsverfahren beantragen

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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten.


Beschreibung

Bei Rechtstreitigkeiten müssen nicht in allen Fällen sofort Gerichte mit der Klärung bemüht werden. Oftmals genügt ein Schiedsverfahren als zeitsparendere und kostengünstigere Alternative.

Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten. Dies betrifft sowohl zivil- als auch strafrechtliche Angelegenheiten.

In jeder Gemeinde gibt es ehrenamtlich tätige Schiedsfrauen und Schiedsmänner, die für die Dauer von jeweils fünf Jahren gewählt werden. Ihre Aufgabe ist es, zwischen den Streitenden zu vermitteln und Lösungen für Rechtsstreitigkeiten zu finden. Sie unterliegen der absoluten Schweigepflicht, auch nach Ihrer Amtszeit, und sind befugt, rechtlich verbindliche Einigung durchzuführen.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Fristen

Die allgemeinen Verjährungs- oder Ausschlussfristen.


Kosten

Gemäß § 45 Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO) betragen die Kosten für ein Schiedsverfahren zwischen 20,00 und 75,00 Euro.
Gegebenenfalls angefallene Auslagen können gemäß § 46 SchO noch hinzukommen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


erforderliche Unterlagen

Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Schiedsfrau/der zuständige Schiedsmann.


Rechtsgrundlage

Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO).

SchO


Weitere Informationen

Der Antrag muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Schiedsfrau/dem zuständigen Schiedsmann eingereicht werden.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein (MJKE) oder des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS).

Streitschlichtung

BDS


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Stadt Rendsburg - Die Bürgermeisterin

Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0   |   Fax: +49 4331 206-270
E-Mail: info[at]rendsburg.de
Web: www.rendsburg.de


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Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 16:00 Uhr (mit Termin)
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Stadt Rendsburg - Fachdienst Ordnung und Verkehr

Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0   |   Fax: +49 4331 206-270
E-Mail: info[at]rendsburg.de
Web: www.rendsburg.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 16:00 Uhr - mit Termin
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 18:00 Uhr - mit Termin
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin

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Tel: +49 4331 206-3621   |   Fax: +49 4331 206-270
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E-Mail: ordnungsverwaltung[at]rendsburg.de
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Mitarbeiter (Stadt Rendsburg - Fachdienst Ordnung und Verkehr)

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Tel: +49 4331 206-3632   |   Fax: +49 4331 206270
E-Mail: rika.storm-ohm[at]rendsburg.de
|   Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 26  


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