Veränderungssperren

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24768 Rendsburg


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).


Beschreibung

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,

Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:

  • bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
  • Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.

Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Stadt Rendsburg - Die Bürgermeisterin

Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0   |   Fax: +49 4331 206-270
E-Mail: info[at]rendsburg.de
Web: www.rendsburg.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 16:00 Uhr (mit Termin)
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 18:00 Uhr (mit Termin)
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)


Stadt Rendsburg - Fachdienst Stadtentwicklung

Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0   |   Fax: +49 4331 206-270
E-Mail: info[at]rendsburg.de
Web: www.rendsburg.de


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)
Di. 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 16:00 Uhr (mit Termin)
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 18:00 Uhr (mit Termin)
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)

Mitarbeiter (Stadt Rendsburg - Fachdienst Stadtentwicklung)

Frau Elke Kolz Icon Vcard

Tel: +49 4331 206-3422   |   Fax: +49 4331 206-3009
E-Mail: stadtentwicklung[at]rendsburg.de
|   Zimmer: Etage: 2 | Zimmer: 218  


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