Winterdienst

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24768 Rendsburg


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.


Beschreibung

Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.


Rechtsgrundlage

  • § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

§ 3 FStrG

StrWG


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Umwelt- und Technikhof Rendsburg

Lise-Meitner-Straße 10-12
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 209-800  
E-Mail: info[at]uth-rendsburg.de
Web: uth-rendsburg.de/index.php/homepage.html

Mitarbeiter (Umwelt- und Technikhof Rendsburg)

Herr Niels Faust Icon Vcard

Tel: +49 4331 209-800  
E-Mail: info[at]uth-rendsburg.de


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