Winterdienst
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Winterdienst
Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.
Beschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.
Rechtsgrundlage
- § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Umwelt- und Technikhof Rendsburg
Lise-Meitner-Straße 10-12
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 209-800
E-Mail:
info[at]uth-rendsburg.de
Web:
uth-rendsburg.de/index.php/homepage.html
Mitarbeiter (Umwelt- und Technikhof Rendsburg)
Tel:
+49 4331 209-800
E-Mail:
info[at]uth-rendsburg.de