Nebenwohnung abmelden
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Nebenwohnung abmelden
Sofern Sie aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen, müssen Sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Kurztext
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Fristen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Rechtsgrundlage
§ 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
verwandte Vorgänge
Formulare
Ansprechpartner
Stadt Rendsburg - Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 206-0
|
Fax:
+49 4331 206-270
E-Mail:
info[at]rendsburg.de
Web:
www.rendsburg.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 16:00 Uhr (mit Termin)
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 18:00 Uhr (mit Termin)
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)
Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
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+49 4331 206-0
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+49 4331 206-270
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Montag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 16:00 Uhr - mit Termin
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 18:00 Uhr - mit Termin
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin
Mitarbeiter (Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro)
Tel:
+49 4331 206-1222
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Fax:
+49 4331 206-1249
E-Mail:
buergerbuero[at]rendsburg.de
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Zimmer:
Etage: EG | Zimmer: 9
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Fax:
+49 4331 206-270
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birte.eggers[at]rendsburg.de
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Zimmer:
Etage: EG | Zimmer: 11
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Zimmer:
Etage: EG | Zimmer: 8