Prostitution: Verbot - Auskunft

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24808 Jevenstedt


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer sich durch Prostitution gestört fühlt, kann sich erkundigen, ob die Prostitution an der beobachteten Stelle erlaubt ist.


Beschreibung

Wenn sie sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt fühlen, können Sie die Auskunft einholen, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist.


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadverwaltung (Ordnungsamt).


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Ansprechpartner

Amt Jevenstedt

Der Amtsdirektor
Meiereistr. 5
24808 Jevenstedt
Tel: +49 4331/8478-0   |   Fax: +49 4331/8478-84
E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.de
Web: www.amt-jevenstedt.de


Öffnungszeiten:

montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen


Amt Jevenstedt

Verwaltungsstelle Westerrönfeld
Dorfstr. 60
24784 Westerrönfeld
Tel: +49 4331/8478-0   |   Fax: +49 4331/8478-30
E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.de
Web: www.amt-jevenstedt.de

Postanschrift:

Meiereistr. 5
24808 Jevenstedt


Öffnungszeiten:

montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen


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