Papierabfälle zur Entsorgung abgeben

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.


Beschreibung

Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

    Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

    Kurztext

    • Altpapier Entsorgung
    • Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben
    • Entsorgungsangebote und deren Kosten unterscheiden sich je nach öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger
    • Zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

     


    Zuständigkeit

    • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

     


    Fristen

    Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).


    Kosten

    Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.


    Rechtsgrundlage


    Weitere Informationen

    Die Ansprechpartner für Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.

    Ansprechpartner in Schleswig-Holstein im Bereich Abfallwirtschaft


    verwandte Vorgänge


    Ansprechpartner

    Kreis Rendsburg-Eckernförde

    Der Landrat
    Kaiserstraße 8
    24768 Rendsburg
    Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
    E-Mail: info[at]kreis-rd.de
    Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

    Postanschrift:

    Kaiserstraße 8
    24768 Rendsburg


    Öffnungszeiten:

    Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

    Mo. 8:00-12:00 Uhr
    Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
    Mi. 7:15-12:00 Uhr
    Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
    Fr. 8:00-12:00 Uhr

    Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

    Zuwanderung

    Mo. 8:00-12:00 Uhr
    Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
    Mi. geschlossen
    Do. 8:00-12:00 Uhr
    Fr. geschlossen

    Aufzug vorhanden: ja


    Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle

    Kaisertraße 10
    24768 Rendsburg
    Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
    E-Mail: info[at]kreis-rd.de

    Postanschrift:

    Kaiserstraße 8
    24768 Rendsburg


    Öffnungszeiten:

    Mo 8.00-12.00 Uhr;
    Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr;
    Mi 7.15-12.00 Uhr;
    Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr;
    Fr 8.00-12.00 Uhr


    Nach oben