Erlaubnis zum Kürzen des bindegewebigen Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten männlichen Kälbern beantragen

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Für das Kürzen des bindegewebigen Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten männlichen Kälbern benötigen Sie eine Erlaubnis.


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