Arbeitsschutz / Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK)
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Arbeitsschutz / Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK)
Aufgaben des Arbeitsschutzes der ehemaligen Gewerbeaufsicht werden von der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord bearbeitet.
Beschreibung
Aufgaben des Arbeitsschutzes der ehemaligen Gewerbeaufsicht werden von der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord bearbeitet. Sie umfassen folgende Aufgabenbereiche:
- Ruhepausen, Ruhezeit, Nacht-/Schichtarbeit, Sozialvorschriften im Straßenverkehr,
- Schutz werdender und stillender Mütter am Arbeitsplatz,
- Kinder- und Jugendarbeitsschutz,
- Gestaltung von Arbeitsplätzen,
- Technische Sicherheit von Maschinen und Geräten,
- Umgang mit Gefahrstoffen inklusive Sprengstoffen, Biostoffen,
- medizinische Aspekte des Arbeitsschutzes,
- Anlagensicherheit,
- physische und psychische Belastungen in der Arbeitswelt.
Zuständigkeit
An die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (STAUK).
Kosten
Keine
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und STAUK.
verwandte Vorgänge
- Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute
- Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen
- Gesundheitsberichterstattung
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Untersagung wegen Unzuverlässigkeit
- Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
Ansprechpartner
Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
Seekoppelweg 5a
24113 Kiel
Tel:
0431 220040-10
|
Fax:
0431 220040-650
E-Mail:
poststelle[at]arbeitsschutz.uk-nord.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/STAUK/STAUK_node.html