Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
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Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Eine Beglaubigung bestätigt z.B. die Übereinstimmung von Kopie und Original.
Beschreibung
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.
Behörden können Beglaubigungen vornehmen, wenn:
- sie die Urkunde selbst erstellt haben oder
- wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder
- die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird,
sofern nicht durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist.
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Vielmehr wird hier eine Apostille verlangt.
Zuständigkeit
- An eine beliebige Behörde des Landes, der Kreise, Gemeinden oder Ämter,
- an die Behörden der Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit oder
- an rechtsfähige Anstalten und Stiftungen.
Kosten
Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.
erforderliche Unterlagen
Das Originaldokument, von dem Sie eine beglaubigte Kopie benötigen.
Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen zusätzlich:
- Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass),
- Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,
- wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, zum Beispiel dem Jugendamt) erforderlich ist oder
- wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (zum Beispiel dürfen Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Kataster- und Vermessungsbehörden beglaubigt werden).
- Personenstandsurkunden ( Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) dürfen grundsätzlich nicht beglaubigt werden, da diese fortlaufend geführt werden.
Eine Ausnahme in diesem Fall gibt es nur, wenn die Personenstandsurkunde für die Verwendung im Ausland benötigt wird. (Apostille /Legalisation).
Es können neue Urkunden bei dem Standesamt angefordert werden, welche diese Urkunde erstmalig ausgestellt hat.
verwandte Vorgänge
- Auskünfte aus dem Fischereibuch anfordern
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
- Nachlasspflegeschaft Anordnung
- Registrierung von Personen beantragen, die Inkassodienstleistungen anbieten
Ansprechpartner
Amt Jevenstedt
Der Amtsdirektor
Meiereistr. 5
24808 Jevenstedt
Tel:
+49 4331/8478-0
|
Fax:
+49 4331/8478-84
E-Mail:
info[at]amt-jevenstedt.de
Web:
www.amt-jevenstedt.de
Öffnungszeiten:
montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen
Mitarbeiter (Amt Jevenstedt)
Sachbearbeiterin
Fachbereich II - Bürgerdienste
Tel:
04331/8478-11
|
Fax:
04331/8478-8811
E-Mail:
sina.eichen[at]amt-jevenstedt.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
10
Mitarbeiter (Amt Jevenstedt)
Sachbearbeiterin
Fachbereich I - Innere Dienste
Tel:
+49 4331/8478-56
|
Fax:
+49 4331/8478-8856
E-Mail:
maike.neben[at]amt-jevenstedt.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
111
Mitarbeiter (Amt Jevenstedt)
Sachbearbeiterin
Fachbereich II - Bürgerdienste
Tel:
04331/8478-50
E-Mail:
claudia.rathje[at]amt-jevenstedt.de
Etage:
EG
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Zimmer:
104
Amt Jevenstedt
Verwaltungsstelle Westerrönfeld
Dorfstr. 60
24784 Westerrönfeld
Tel:
+49 4331/8478-0
|
Fax:
+49 4331/8478-30
E-Mail:
info[at]amt-jevenstedt.de
Web:
www.amt-jevenstedt.de
Postanschrift:
Meiereistr. 5
24808
Jevenstedt
Öffnungszeiten:
montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen
Mitarbeiter (Amt Jevenstedt)
Sachbearbeiterin
Fachbereich II
Tel:
04331/8478-50
E-Mail:
sabrina.grapatin[at]amt-jevenstedt.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
104
Mitarbeiter (Amt Jevenstedt)
Sachbearbeiterin
Fachbereich IV
Tel:
+49 4331/8478-21
|
Fax:
+49 4331/8478-8821
E-Mail:
Martina.Koenig[at]amt-jevenstedt.de
Etage:
1.OG
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Zimmer:
27
Mitarbeiter (Amt Jevenstedt)
Fachbereichsleitung
Fachbereich IV
Tel:
+49 4331/8478-27
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Fax:
+49 4331/8478-8827
E-Mail:
bernd.sienknecht[at]amt-jevenstedt.de
Etage:
1.OG
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Zimmer:
22
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
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Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
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