Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
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Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung ansteht.
Beschreibung
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis in folgenden Fällen umschreiben lassen:
- die Gültigkeit Ihres Führerscheins endet,
- die Gültigkeit einzelner Fahrerlaubnisklassen endet.
Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.
EU-/EWR-Führerschein für nicht-harmonisierte Klassen:
Wenn Sie ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Für EU-/EWR-Führerscheine harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE):
Sie benötigen Sie keine Umschreibung.
Kurztext
- Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR
- Umschreibung erforderlich, wenn nach Umzug nach Deutschland Verlängerung des Führerscheins oder einzelner Führerscheinklassen (C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE) ansteht
- EU/EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE,) müssen in der Regel nicht umgeschrieben werden.
- zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Zuständigkeit
Fahrerlaubnisbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Fristen
- Sie stellen den Antrag auf Umschreibung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde.
- Die Fahrerlaubnisbehörde prüft Ihren Antrag nebst Unterlagen.
- Sie erhalten dann von der Fahrerlaubnisbehörde einen Bescheid.
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.
Bearbeitungsdauer
Individuell
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebestätigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45mm x 35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- gültiger Führerschein eines EU- oder EWR-Staates
Rechtsgrundlage
§ 28 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
§ 30 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
§ 31 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Weitere Informationen
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
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Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
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Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
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Rendsburg
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Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
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Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
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Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
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