Hunde: anmelden / abmelden

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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.


Beschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).

Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.


Zuständigkeit

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Formulare


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Jevenstedt

Der Amtsdirektor
Meiereistr. 5
24808 Jevenstedt
Tel: +49 4331/8478-0   |   Fax: +49 4331/8478-84
E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.de
Web: www.amt-jevenstedt.de


Öffnungszeiten:

montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen


Amt Jevenstedt

Verwaltungsstelle Westerrönfeld
Dorfstr. 60
24784 Westerrönfeld
Tel: +49 4331/8478-0   |   Fax: +49 4331/8478-30
E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.de
Web: www.amt-jevenstedt.de

Postanschrift:

Meiereistr. 5
24808 Jevenstedt


Öffnungszeiten:

montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen


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