Kirchenaustritt
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Kirchenaustritt
Der Kirchenaustritt muss vor dem Standesamt erklärt werden.
Beschreibung
Ein Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein beim Standesamt erfolgen.
Zuständigkeit
Ihren Austritt aus der Kirche/Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber Ihrem zuständigen Standesamt erklären.
Fristen
Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden.
Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesamt abgegeben werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.
Kosten
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist,
Rechtsgrundlage
Kirchenaustrittsgesetz (KiAustrG)
Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 26.3 (VwGebV)
Weitere Informationen
Mit der Beurkundung des Austritts nimmt das zuständige Finanzamt auf Antrag die Änderung der Angabe für den Kirchensteuerabzug als Lohnsteuermerkmal (elektronische Lohnsteuerkarte) vor.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Jevenstedt
Der Amtsdirektor
Meiereistr. 5
24808 Jevenstedt
Tel:
+49 4331/8478-0
|
Fax:
+49 4331/8478-84
E-Mail:
info[at]amt-jevenstedt.de
Web:
www.amt-jevenstedt.de
Öffnungszeiten:
montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen
Mitarbeiter (Amt Jevenstedt)
Sachbearbeiterin
Fachbereich I - Innere Dienste
Tel:
+49 4331/8478-56
|
Fax:
+49 4331/8478-8856
E-Mail:
maike.neben[at]amt-jevenstedt.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
111
Mitarbeiter (Amt Jevenstedt)
Sachbearbeiterin
Fachbereich I - Innere Dienste
Tel:
+49 4331/ 8478-53
E-Mail:
Klarissa.paluschek[at]amt-jevenstedt.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
110
Mitarbeiter (Amt Jevenstedt)
Sachbearbeiterin
Fachbereich II - Bürgerdienste
Tel:
+49 4331/8478-58
|
Fax:
+49 4331/8478-8858
E-Mail:
karen.rohwer[at]amt-jevenstedt.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
115
Amt Jevenstedt
Verwaltungsstelle Westerrönfeld
Dorfstr. 60
24784 Westerrönfeld
Tel:
+49 4331/8478-0
|
Fax:
+49 4331/8478-30
E-Mail:
info[at]amt-jevenstedt.de
Web:
www.amt-jevenstedt.de
Postanschrift:
Meiereistr. 5
24808
Jevenstedt
Öffnungszeiten:
montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen
Mitarbeiter (Amt Jevenstedt)
Sachbearbeiterin
Fachbereich IV
Tel:
+49 4331/8478-21
|
Fax:
+49 4331/8478-8821
E-Mail:
Martina.Koenig[at]amt-jevenstedt.de
Etage:
1.OG
|
Zimmer:
27