Stundungsangelegenheiten
Gemeinde Oststeinbek
Stundungsangelegenheiten
Forderungsmanagment
Beschreibung
Antrag auf Stundung gemäß bestehender Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass der Gemeinde Oststeinbek
Zuständigkeit
Die Voraussetzungen für eine Stundung sind in der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass in der Gemeinde Oststeinbek geregelt.
erforderliche Unterlagen
Zur Prüfung einer Stundung sind nachfolgende Unterlagen des Schuldners vorzulegen:
- Einkommensnachweise der letzten 3 Monate (b. Angestellten)
- Jahresabschluss der vorangegangenen Jahres sowie aktuelle Betriebswirtschaftliche
Auswertungen (b. selbständigen Personen bzw. Firmen)
- aktuelle Selbstauskünfte gem. Vordruck
- Kontoauszüge der letzten 2 Monate
- Angebote für Sicherheite (ab mind. 5.000 € Ratenzahlungsbetrag)
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage ist in der Satzung über Stundung, Nierderschlagung und Erlass der Gemeinde Oststeinbek geregelt.
Ansprechpartner
Amt Jevenstedt
Der Amtsdirektor
Meiereistr. 5
24808 Jevenstedt
Tel:
+49 4331/8478-0
|
Fax:
+49 4331/8478-84
E-Mail:
info[at]amt-jevenstedt.de
Web:
www.amt-jevenstedt.de
Öffnungszeiten:
montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen
Mitarbeiter (Amt Jevenstedt)
Kassenleiterin
Fachbereich III - Finanzdienste
Tel:
04331/8478-65
|
Fax:
04331/8478-8865
E-Mail:
sonja.woldt[at]amt-jevenstedt.de
Etage:
1. OG
|
Zimmer:
205