Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die im Internet erreichbare Version dieser Website (www.amt-jevenstedt.de) und bezieht sich auf das BIK Testergebnis nach dem entwicklungsbegleitenden BITV-Prüfverfahren von Januar 2021.'

 Diese Internetseite wird derzeit überarbeitet und in Kürze relauncht. Für die relaunchte Website wird ein WCAG-Test durchgeführt und das Testergebnis an dieser Stelle veröffentlicht.‘


Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

  • Teilweise sind PDF-Downloads, die vor 2021 eingestellt wurden. Aufgrund der großen Anzahl der Dokumente werden diese, sofern sie für aktive Verwaltungsverfahren notwendig sind, schrittweise barrierefrei überarbeitet. Später eingestellte PDF-Dateien werden in barrierefreier Version erstellt bzw. schrittweise durch eine solche ersetzt.

  • Zum Teil Untertitel von Bilder/Videos. Bei neu eingestellten Bild-und Videodatein sind wir bemüht, Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nachzureichen


Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Diese Erklärung wurde am 21.01.2021 erstellt und zuletzt am 01.02.2021 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter  edv@amt-jevenstedt.de  an.
Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular

Schlichtungsverfahren

Beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung gibt es eine Beschwerdestelle gemäß § 12 LBGG. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes zu lösen.

Sie können die Beschwerdestelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:

Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift

Postfach 7121
24171 Kiel

Telefon: 0431 988-1620
E-Mail: lb@landtag.ltsh.de

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