I. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Haale über die Erhebung einer Hundesteuer |
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1, 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 29.09.2010 folgende Satzung zur I. Änderung der Satzung der Gemeinde Haale über die Erhebung einer Hundesteuer vom 25.09.2008 erlassen:
Artikel 1
§ 4 erhält folgende Fassung:
Die Steuer beträgt
für den 1. Hund: für den 2. Hund: für jeden weiteren Hund:
25,00 € 30,00 € 30,00 €
Artikel 2
Inkrafttreten
Die I. Nachtragssatzung tritt am 01. Januar 2011 in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Haale, 29.09.2010
Gemeinde Haale
Karl-Heinz Ackermann
Bürgermeister