Gebührentabelle zur Verwaltungsgebührensatzung
des Abwasserzweckverbandes Wirtschaftsraum Rendsburg
(Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung)
Lfd. Nr.
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Bezeichnung der Amtshandlung bzw. Leistung
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Gebühr € |
1
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Genehmigungen, Erlaubnisse, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit nicht eine andere Gebühr oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist
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5,00 bis 100,00 |
2
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Erteilung eines ablehnenden Widerspruchsbescheides - Berechnung nach der Gebühr, die für die angefochtene Entscheidung festgesetzt worden ist -
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3
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Für die Erteilung von Vorrangeinräumungen, Löschungsbewilligungen, Freigabeerklärungen und sonstigen Erklärungen für das Grundbuch werden die Gebühren nach Zeitaufwand berechnet. - Es werden die für den Landesbereich festgelegten Stundensätze für Personalkosten angewendet. -
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4
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Genehmigung für den Anschluss eines Grundstücks an die Abwasseranlage einschließlich der Abnahme
Zusätzlich werden als Kostenerstattung die Auslagen, Kosten und Honorare für Prüfung, Ortsbesichtigungen und Abnahme durch ein Ingenieurbüro erhoben.
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10,00 bis 100,00
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5
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Wiederholte Abnahme eines Anschlusses an die Abwasseranlage wegen der Beseitigung von festgestellten Mängeln ½ der Gebühr, die für die Genehmigung nach Nr. 4 festgesetzt wurde
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Stundensätze nach dem Zeitaufwand ab 02.06.2004:
a) Einfacher Dienst |
42,00 |
€ |
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b) Mittlerer Dienst |
48,00 |
€ |
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c) Gehobener Dienst |
58,00 |
€ |
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d) Höherer Dienst |
76,00 |
€ |
ab dem 01.08.2004: 77,00 € |
In diesen Kosten sind Personalkosten einschließlich Versorgungszuschläge, Personalnebenkosten, Kosten für Hilfspersonal und Personalgemeinkosten sowie zusätzlich Sachkosten von 3,23 € und Arbeitsplatzkosten von 4,62 € enthalten.