Gebührentabelle zur Verwaltungsgebührensatzung

des Abwasserzweckverbandes Wirtschaftsraum Rendsburg

(Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung)

 

 

Lfd. Nr.

 

Bezeichnung der Amtshandlung bzw. Leistung

 

Gebühr

1

 

Genehmigungen, Erlaubnisse, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit nicht eine andere Gebühr oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist

 

5,00 bis 100,00

2

 

Erteilung eines ablehnenden Widerspruchsbescheides

- Berechnung nach der Gebühr, die für die angefochtene Entscheidung festgesetzt worden ist -

 

 

3

 

Für die Erteilung von Vorrangeinräumungen, Löschungsbewilligungen, Freigabeerklärungen und sonstigen Erklärungen für das Grundbuch werden die Gebühren nach Zeitaufwand berechnet. - Es werden die für den Landesbereich festgelegten Stundensätze für Personalkosten angewendet. -

 

 

4

 

Genehmigung für den Anschluss eines Grundstücks an die Abwasseranlage einschließlich der Abnahme

 

Zusätzlich werden als Kostenerstattung die Auslagen, Kosten und Honorare für Prüfung, Ortsbesichtigungen und Abnahme durch ein Ingenieurbüro erhoben.

 

10,00 bis 100,00

 

5

 

Wiederholte Abnahme eines Anschlusses an die Abwasseranlage wegen der Beseitigung von festgestellten Mängeln ½ der Gebühr, die für die Genehmigung nach Nr. 4 festgesetzt wurde

 

 

 

 

Stundensätze nach dem Zeitaufwand ab 02.06.2004:

 

a) Einfacher Dienst

42,00

 

b) Mittlerer Dienst

48,00

 

c) Gehobener Dienst

58,00

 

d) Höherer Dienst

76,00

ab dem 01.08.2004: 77,00 €

 

In diesen Kosten sind Personalkosten einschließlich Versorgungszuschläge, Personalnebenkosten, Kosten für Hilfspersonal und Personalgemeinkosten sowie zusätzlich Sachkosten von 3,23 € und Arbeitsplatzkosten von 4,62 € enthalten.