I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Westerrönfeld
Aufgrund der §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und des § 45 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 30.03.2006 folgende I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Westerrönfeld erlassen:
§ 1
Das Verzeichnis der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage (Anlage zur Satzung gemäß § 2 Abs. 1) wird wie folgt ergänzt:
Hinzuzufügen sind:
- Kuheidsberg,
- Langenfelde.
§ 2
Diese Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Westerrönfeld, 30.03.2006
Gemeinde Westerrönfeld
Hans-Otto Schülldorf
Bürgermeister