I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Westerrönfeld

 

Aufgrund der §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und des § 45 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 30.03.2006 folgende I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Westerrönfeld erlassen:

 

 

§ 1

 

Das Verzeichnis der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage (Anlage zur Satzung gemäß § 2 Abs. 1) wird wie folgt ergänzt:

 

Hinzuzufügen sind:

-          Kuheidsberg,

-          Langenfelde.

 

 

§ 2

 

Diese Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

 

 

Westerrönfeld, 30.03.2006

 

Gemeinde Westerrönfeld

 

 

 

Hans-Otto Schülldorf

Bürgermeister