I. Nachtragssatzung
zur Satzung über die Straßenreinigung
in der Gemeinde Stafstedt
Aufgrund der §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und des § 45 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 15.12.2009 folgende I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Stafstedt erlassen:
Art. 1
Das Verzeichnis der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage wird wie folgt neu gefasst:
Anlage gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Stafstedt
Am Ehrenmal
Am Kamp
An der Luhnau
Bargenkoppel
Günther-Fielmann-Platz
Hähnkamp
Hauptstraße
In de Eck
Kreutzfeld
Kurzer Weg
Möhlenkamp
Tannenweg
Art. 2
Diese I. Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Stafstedt, 15.12.2009
Gemeinde Stafstedt
Bürgermeister