Gebührensatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren

für das Freibad der Gemeinde Jevenstedt

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 28.03.2007 folgende Gebührensatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Freibad der Gemeinde Jevenstedt erlassen:

 

 

§ 1

Gebührenpflicht

 

Für die Benutzung des Freibades werden die in der Gebührensatzung festgesetzten Gebühren erhoben.

 

 

§ 2

Gebührensätze

 

(1) Für die Benutzung gelten folgende Gebührensätze

a.      Einzelkarten:
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
Rentner und Versehrte                                1,00 €
Erwachsene                                               2,00 €

b.      Zwölferblocks:
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
Rentner und Versehrte                                10,00 €
Erwachsene                                               20,00 €

c.      Jahreskarten:
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
Rentner und Versehrte                                15,00 €
Erwachsene                                               30,00 €

d.      Familienkarten:
für Familien mit Kindern unter 18 Jahren       60,00 €

e.      Gruppenkarten:
organisierte Gruppen mit Leiter von 6 und mehr Personen,
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
Rentner und Versehrte                                0,80 €
Erwachsene                                               1,60 €

 

(2) Schwerbeschädigte, Schüler, Studenten und Personen, die Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII erhalten, zahlen das Eintrittsgeld für Jugendliche.

 

(3) Die Vergünstigungen werden nur bei Vorlage amtlicher Ausweise oder Bescheinigungen gewährt.

 

 

§ 3

Zahlung der Gebühr

 

Die Benutzungsgebühr ist grundsätzlich vor der Benutzung des Bades zu entrichten.

 

 

§ 4

Geltungsbereich der Eintrittskarten

 

Einzelkarten berechtigen nur zum einmaligen Betreten am Lösungstage. Saisonkarten sind nicht übertragbar. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Für verlorengegangene oder nicht ausgenutzte Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.

 

 

§ 5

Befreiung der Schule

 

Die Schüler sowie die Lehrkräfte der Schule Jevenstedt erhalten freien Eintritt, wenn sie in den Vormittagsstunden während des lehrplanmäßigen Schwimmunterrichtes zum Baden kommen.

 

 

§6

Ermäßigung und Erlass

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, in besonderen Fällen die Gebühren zu ermäßigen oder zu erlassen.

 

 

§7

Inkrafttreten

 

(1) Diese Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 07.11.2001 außer Kraft.

 

 

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

 

 

Jevenstedt, 28.03.2007

 

Gemeinde Jevenstedt

 

 

 

Dieter Backhaus

Bürgermeister