Festsetzung
des Benutzungsentgelts für die Sporthalle und für die Sportaußenanlagen der
Gemeinde Westerrönfeld
Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung Westerrönfeld vom 13.12.2001 werden ab dem 01.01.2002 für die Benutzung der Sporthalle und der Sportaußenanlagen der Gemeinde Westerrönfeld folgende Benutzungsentgelte erhoben;
1. Westerrönfelder Vereine zahlen kein Benutzungsentgelt; werden jedoch Eintrittsgelder erhoben, so sind 10% der Brutto-Einnahmen an die Gemeinde abzuführen.
2. Auswärtige Sportvereine bis 2 Stunden 40,00 €
für jede weitere Stunde 13,00 €
3. Sonstige Benutzerpauschale je Veranstaltung 100,00 €
4. Zuschlag für Benutzung an Samstagen, Sonn- und
Feiertagen je Veranstaltung 27,00 €
5. Für besondere Leistungen wie Abfallentsorgung ,
Reinigung bei starken Verschmutzungen werden
kostendeckende Entgelte erhoben, jedoch mindestens 50,00 €
6. Für die Nutzung der Sportaußenanlagen bis 2 Stunden 27,00 €
für jede weitere Stunde 10,00 €
Das Benutzungsentgelt ist vor Inanspruchnahme der Hallenbenutzung / der Sportaußenanlagen fällig.
Über Sonderregelungen entscheidet im Einzelfall auf Antrag die Gemeindevertretung.