Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeindebücherei Westerrönfeld

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sowie der §§ 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom  06.11.2008 folgende Benutzungs- und Gebührensatzung für die Gemeindebücherei Westerrönfeld neu gefasst.

 

§ 1

Benutzungsrecht

 

(1) Die Gemeinde Westerrönfeld unterhält als öffentliche Einrichtung eine Bücherei, die den Namen „Gemeindebücherei“ trägt.

 

(2) Die Gemeindebücherei dient gemeinnützigen Zwecken. Sie wird durch öffentliche Mittel unterhalten.

 

(3) Im Rahmen dieser Benutzungs- und Gebührensatzung ist jede Person, die das 6. Lebensjahr vollendet hat, berechtigt, Bücher und andere Medien zu entleihen.

 

§ 2

Anmeldung

 

(1) Die Anmeldung in der Gemeindebücherei erfolgt persönlich unter Vorlage des gültigen Personalausweises, aus der Identität und Wohnung eindeutig hervorgehen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollenden des 14. Lebensjahr ist eine schriftliche Einwilligung der gesetzlichen Vertreterin bzw. Vertreters erfor­derlich.

 

(2) Jeder Wohnungswechsel ist der Gemeindebücherei unverzüglich mitzuteilen.

 

(3) Die Benutzerin bzw. der Benutzer, bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr die gesetzliche Vertreterin bzw. der Vertreter, erkennt die Bestimmungen dieser Benutzungs- und Gebührensatzung bei der Anmeldung durch Unterschrift an.

 

(4) Zur Ermittlung der Benutzungs- und Gebührenpflicht ist die Erhebung folgender Daten gemäß §§ 13, 26 Landesdatenschutzgesetz zulässig:

 

a)       Vorname und Familienname

b)       Anschrift

c)       Geburtsdatum

 

Diese Daten dürfen von der datenverarbeitenden Stelle nur zum Zwecke der Gebührenerhebung nach dieser Satzung verarbeitet werden.

 

§ 3

Entleihung, Verlängerung, Vormerkung

 

(1) Die Bücher können bis zu zwei Wochen ausgeliehen werden. Für CD´s und DVD´s beträgt die Ausleihfrist eine Woche. Pro Ausleihfrist kann je Nutzer höchstens 1 CD und 1 DVD ausgeliehen werden.

 

(2) Die Leihfrist kann zweimal vor Ablauf auf Antrag jeweils bis zu zwei Wochen verlängert werden, wenn keine anderweitige Vorbestellung vorliegt. Dies gilt für CD´s und DVD´s nur in Ausnahmefällen.

 

(3) Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden.

 

(4) Die Gemeindebücherei ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurückzufordern.

 

§ 4

Auswärtiger Leihverkehr

 

Medien, die nicht im Bestand der Gemeindebücherei vorhanden sind, können durch den auswärtigen Leihverkehr nach den hierfür geltenden Richtlinien beschafft werden.

 

§ 5

Behandlung der entliehenen Medien

 

(1) Die entliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln und vor Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren.

 

(2) Der Verlust entliehener Medien ist der Gemeindebücherei unverzüglich anzuzeigen.

 

(3) Für jede Beschädigung oder den Verlust ist die Benutzerin bzw. der Benutzer schadenersatzpflichtig.

 

§ 6

Gebühren

 

Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist zurückgegeben werden, ist eine Versäumnisgebühr zu entrichten, sie beträgt je entliehenem Buch für jede versäumte Woche 0,50 €, je entliehene CD und DVD für jede versäumte Woche 1,00 €.

 

§ 7

Widerruf der Benutzungserlaubnis

 

Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungs- und Gebührensatzung verstoßen, können von der Büchereileitung zeitweise oder ständig von der Benutzung der Gemeindebücherei ausgeschlossen werden.

§ 8

Hausrecht

Während der Öffnungszeiten (dienstags und donnerstags von 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr) üben die Angestellten der Gemeindebücherei das Hausrecht über die Räume aus.

 

§ 9

Inkrafttreten

 

Diese Benutzungs- und Gebührensatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

 

 

 

Westerrönfeld, 06.11.2008

Gemeinde Westerrönfeld

 

 

 

Hans-Otto Schülldorf

Bürgermeister