Niederschrift Nr. 03-07 Gemeindevertretung 08-08-07.doc
Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung Stafstedt
am 08.08.2007 in der Alten Schule in Stafstedt
Anwesend: |
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a) stimmberechtigt: |
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1. Bürgermeister |
Hans Hinrich Neve |
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2. Gemeindevertreter |
Michael Clausen |
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3. Gemeindevertreter |
Henning Kühl |
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4. Gemeindevertreter |
Hans-Hartwig Lohse |
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5. Gemeindevertreter |
Bernd Passig |
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6. Gemeindevertreter |
Detlef Peters |
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7. Gemeindevertreter |
Hans-Eggert Rohwer |
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8. Gemeindevertreter |
Peter Rohwer |
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9. Gemeindevertreter |
Jürgen Sievers |
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b) nicht stimmberechtigt: |
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Fachbereichsleiter |
Dietmar Böhmke |
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Tagesordnung:
1. Einwohnerfragestunde
2. Mitteilungen des Bürgermeisters
3. Wahl des 2. stellvertretenden Bürgermeisters
4. Bebauungsplan Nr. 2 „Wiesengrund“; Aufstellungsbeschluss
5. Bebauungsplan Nr. 2 „Wiesengrund“; Abschluss eines Kostenübernahmevertrages
6. Straßen- und Wegeangelegenheiten, allgemeines
7. Straßen- und Wegeangelegenheiten, Deckenerneuerungen
8. Schulentwicklungsplanung
9. Anfragen und Mitteilungen
Sitzungsbeginn: |
20:00 |
Uhr |
Sitzungsende: |
22:20 |
Uhr |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Er stellt weiter fest, dass keine Einwendungen gegen Form und Frist der Einladung mit der Tagesordnung gemacht werden.
Einwendungen gegen das Protokoll zur letzten Sitzung werden nicht vorgetragen.
Punkt 1: Einwohnerfragestunde
Es wird auf die verschiedenen Informationsveranstaltungen und die öffentlichen Sitzungen der Gremien verwiesen.
Die WAR soll auf den Missstand hingewiesen und zur Beseitigung aufgefordert werden.
Punkt 2: Mitteilungen des Bürgermeisters
Der Bürgermeister berichtet insbesondere über
Punkt 3: Wahl des 2. stellvertretenden Bürgermeisters
Es werden folgende Wahlvorschläge gemacht:
Gemeindevertreter Bernd Passig erklärt, dass er eine Wahl nicht annehmen würde.
Mit 9 Stimmen wird durch Handzeichen Detlef Peters zum 2. stellv. Bürgermeister gewählt.
Der Bürgermeister ernennt den 2. stellvertretenden Bürgermeister zum Ehrenbeamten und nimmt den Diensteid entgegen.
Punkt 4: Bebauungsplan Nr. 2 „Wiesengrund“; Aufstellungsbeschluss
Beschluss:
1.
Für das Gebiet in der Gemeinde Stafstedt, das
ca. 3 km südlich-westlich der zentralen Ortslage beidseitig an der Wirtschaftswegeverbindung Stafstedt Barlohe liegt und grenzt im Norden im wesentlichen Teil an das Flurstück 9/4 Flur 9 – Röschrehm -, im Osten an das Flurstück 15 Flur 8 Harrigkamp, im Westen an das Flurstück 14 Flur 9 Neuwiese Lage, aus dem anliegenden, zu diesem Beschluss gehörenden Lageplan näher ersichtlich ist- Anlage 1,
wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2 „Wiesengrund“ der Gemeinde Stafstedt aufgestellt.
Für das Gebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
n Errichtung einer Biomasseanlage mit einer elektrischen Leistung über 0,5 MW mit Lagerflächen. Die mögliche Leistungsstufe ist in den Plänen und vertraglichen Vereinbarungen deutlich zu beschreiben. Dies gilt auch für die begleitenden Projekte, z.B. aus einem Wärmekonzept und dessen Umsetzung. Weiter sind konkrete Beschreibungen des Betriebes und der Betriebsanläufe erforderlich.
n Betriebsleiterwohnhaus
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2 „Wiesengrund“ wird gemäß § 12 BauGB aufgestellt.
Folgende Unterlagen sind dazu erforderlich:
- Vorhaben- und Erschließungsplan
- Durchführungsvertrag
- vorhabenbezogener Bebauungsplan
2.
Es wird beauftragt,
· mit der Ausarbeitung des Planentwurfs die Ingenieurgesellschaft mbH Gosch, Schreyer und Partner, Bad Segeberg,
· mit der Umweltprüfung und Fertigung des Umweltberichtes das Büro Frankes Objekt- und Landschaftsplanung, Kiel
· mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden, der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden der Amtsvorsteher des Amtes Jevenstedt.
3.
Die frühzeitige öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Öffentliche Einwohnerunterrichtung im Rahmen der Versammlung
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 soll im Rahmen eines Scoping Termins durchgeführt werden.
4.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter : 9 ;
Davon anwesend: 9;
Ja-Stimmen : 7;
Nein-Stimmen : 1;
Stimmenthaltung : 0;
Bemerkung:
Aufgrund des § 32 Abs. 3 GO i.V.m. § 22 GO ist Gemeindevertreter Jürgen Sievers von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen
Aufgrund des § 32 Abs. 3 GO i.V.m. § 22 GO ist Gemeindevertreter Jürgen Sievers für di folgenden Punkte 5. und 6. von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Punkt 5: Bebauungsplan Nr. 2 „Wiesengrund“; Abschluss eines Kostenübernahmevertrages
Beschluss:
Zur Genehmigung einer Biogasanlage auf dem Hof Wiesengrund mit einer elektrischen Leistung über 0,5 MW ist Bauleitplanung durch die Gemeinde Stafstedt erforderlich. Die entstehenden Kosten müssen durch den Antragsteller, Björn Sievers, Wiesengrund 4, 24816 Stafstedt- Erstattungspflichtiger-, erstattet werden. Zur Sicherung der Kostenerstattung am Beginn der Planung, wird mit dem Erstattungspflichtigen ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 Abs. 1 Nr. 3 BauGB entsprechend der vorliegenden Fassung abgeschlossen – Anlage 2 -
Abstimmungsergebnis: |
8 |
Ja-Stimmen |
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0 |
Nein-Stimmen |
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0 |
Enthaltungen |
Punkt 6. Straßen- und Wegeangelegenheiten, allgemeines
Beschluss:
Gemeindevertreter Passig beantragt wie folgt zu beschließen:
Die Inanspruchnahme von Gemeindefläche durch landwirtschaftlichen Anbau im Bereich Bargenkoppel und Banners durch den landwirtschaftlichen Betrieb Sievers, Wiesengrund, wird von der Gemeinde mit Nachdruck zurückgewiesen. Der vorhandene Anbau für 2007 wird noch toleriert.
Der Landwirt ist über die Beratung der Gemeindevertretung zu schriftlich informieren. Dabei muss auch ausgeführt werden, dass die Gemeinde im Jahre 2008 nicht bereit ist, vergleichbare Verhältnisse zu akzeptieren. Sobald im Jahre 2008 die Situation erneut vorgefunden wird, wird die Verwaltung beauftragt, alle Maßnahmen zum Schutz des gemeindlichen Eigentums auszuschöpfen. Einer erneuten Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung bedarf es dazu nicht mehr.
Abstimmungsergebnis: |
6 |
Ja-Stimmen |
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2 |
Nein-Stimmen |
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0 |
Enthaltungen |
Gemeindevertreter Jürgen Sievers nimmt wieder an der Sitzung teil.
Punkt 7. Straßen- und Wegeangelegenheiten, Deckenerneuerungen
Beschluss:
a) Die Deckenerneuerung Kreutzfeld, zwischen Ortsschild u. Stehkamp und der Teilbereich Ochsenweg, zwischen Spurbahn u. Warteberg, wird 2007 durchgeführt.
b) Die Maßnahmen am Ehrenmal, Hähnkamp, Wirtschaftsweg Richtung Neutjenthal und Strecke Kreutzfeld zwischen Hauptstraße und Ortsschild werden 2008 durchgeführt.
Abstimmungsergebnis: |
9 |
Ja-Stimmen |
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0 |
Nein-Stimmen |
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0 |
Enthaltungen |
Punkt 8. Schulentwicklungsplanung
Beschluss:
Hinsichtlich der Schulentwicklungsplanung wird folgende Lösung für die Schulregion Amt Jevenstedt und Schulverband Todenbüttel vorbehaltlich der Prognose über die künftigen Schülerzahlen angestrebt:
a. Bildung einer Regionalschule Todenbüttel mit dem Standort Todenbüttel für die Schüler aus Beringstedt, Brinjahe, Embühren, Haale, Hamweddel, Luhnstedt, Nienborstel, Osterstedt, Seefeld, Stafstedt und Todenbüttel.
b. Bildung einer Regionalschule Jevenstedt-Westerrönfeld mit den Standorten Westerrönfeld und Jevenstedt für die Schüler aus Jevenstedt, Schülp b. Rendsburg und Westerrönfeld.
c. Die unter a und b genannten Gemeinden schließen mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Gründung eines neuen Schulverbandes, dieser neue Schulverband wird Träger beider Regionalschulen.
d. Der neue Schulverband schließt mit dem Amt Jevenstedt eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltungs- und Kassengeschäfte auf das Amt ab.
e. Das Amt Jevenstedt und die Schulverbände Osterrönfeld-Westerrönfeld und Todenbüttel übertragen das Vermögen und die Verbindlichkeiten der Schulen auf den neuen Schulverband, bzw. anteilig wegen Osterrönfeld auch auf den Schulverband Schacht-Audorf.
f. Im Grundbuch erfolgen die erforderlichen Eigentumsumschreibungen auf den neuen Schulverband nach § 17 (1) GkZ i.V.m mit § 16 (2) GO gebühren- und kostenfrei in Form einer Berichtigung, die die Kommunalaufsichtsbehörde veranlasst.
g. Die Gemeinden Osterrönfeld und Westerrönfeld schließen mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Aufhebung des bestehenden Schulverbandes Osterrönfeld-Westerrönfeld.
h. Die Gemeinden Beringstedt, Embühren, Haale, Nienborstel, Osterstedt, Seefeld und Todenbüttel schließen mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Aufhebung des bestehenden Schulverbandes Todenbüttel.
Dieser Beschluss ergeht unter der Voraussetzung, dass der Amtsausschuss und die Verbandsversammlungen der Schulverbände Osterrönfeld-Westerrönfeld und Todenbüttel sowie sämtliche betroffenen Gemeindevertretungen entsprechende Beschlüsse fassen.
Abstimmungsergebnis: |
7 |
Ja-Stimmen |
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1 |
Nein-Stimmen |
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1 |
Enthaltungen |
Punkt 9: Anfragen und Mitteilungen
Keine
Hans Hinrich Neve |
Dietmar Böhmke |
Bürgermeister |
Protokollführer |