Niederschrift Nr. 03-07 Gemeindevertretung 08-08-07.doc

 

Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung Stafstedt

am 08.08.2007 in der Alten Schule in Stafstedt

 

Anwesend:

 

 

a) stimmberechtigt:

 

 

1.       Bürgermeister

Hans Hinrich Neve

 

2.       Gemeindevertreter

Michael Clausen

 

3.       Gemeindevertreter

Henning Kühl

 

4.       Gemeindevertreter

Hans-Hartwig Lohse

 

5.       Gemeindevertreter

Bernd Passig

 

6.       Gemeindevertreter

Detlef Peters

 

7.       Gemeindevertreter

Hans-Eggert Rohwer

 

8.       Gemeindevertreter

Peter Rohwer

 

9.   Gemeindevertreter

Jürgen Sievers

 

 

 

 

b) nicht stimmberechtigt:

 

 

Fachbereichsleiter

Dietmar Böhmke

 

 

 

 

 

Tagesordnung:

1.       Einwohnerfragestunde

2.       Mitteilungen des Bürgermeisters

3.       Wahl des 2. stellvertretenden Bürgermeisters

4.       Bebauungsplan Nr. 2 „Wiesengrund“; Aufstellungsbeschluss

5.       Bebauungsplan Nr. 2 „Wiesengrund“; Abschluss eines Kostenübernahmevertrages

6.       Straßen- und Wegeangelegenheiten, allgemeines

7.       Straßen- und Wegeangelegenheiten, Deckenerneuerungen

8.       Schulentwicklungsplanung

9.       Anfragen und Mitteilungen  

 

 

Sitzungsbeginn:

20:00

Uhr

Sitzungsende:

22:20

Uhr

 

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Er stellt weiter fest, dass keine Einwendungen gegen Form und Frist der Einladung mit der Tagesordnung gemacht werden.

 

Einwendungen gegen das Protokoll zur letzten Sitzung werden nicht vorgetragen.

 

Punkt 1: Einwohnerfragestunde

  1. Es wird angefragt, aus welchem Grunde Eltern an der Schulentwicklungsplanung (SEP) in Stafstedt nicht umfassender beteiligt wurden.

Es wird auf die verschiedenen Informationsveranstaltungen und die öffentlichen Sitzungen der Gremien verwiesen.

  1. Es wird ein Hinweis zum Altglascontainer gegeben. Nach der letzten Abfuhr lagen im Umfeld viele Scherben. Aber auch im täglichen Betrieb ist zu beobachten, das viele Scherben im Umfeld verstreut sind.

Die WAR soll auf den Missstand hingewiesen und zur Beseitigung aufgefordert werden.

  1. Der schlechte Zustand der Lampen im Saal der alten Schule wird kritisch angemerkt. Es wird eine Erneuerung der Lampen angeregt. Der Bürgermeister verweist auf die laufende Beratung im Fachausschuss.
  2. Es wird angeregt, das Projekt „Stafstedter Gemeindechronik“ voranzubringen. Der Bürgermeister erläutert die vorhandenen Probleme aus seiner Sicht. Frau Blender berichtet dazu, dass sie zwischenzeitlich in den Besitz eines Teiles des Manuskriptes gekommen ist. Sie ermittelt gegenwärtig, wie hoch die Druckkosten für eine Chronik sein würden.

 

Punkt 2: Mitteilungen des Bürgermeisters

Der Bürgermeister berichtet insbesondere über

  1. den Abbau der Telefonzelle. Die Telefonzelle wurde durch ein sog. Basistelefon als öffentlicher Fernsprecher ersetzt.
  2. die Seniorenfahrt nach Plön.
  3. das Dorffest der Feuerwehr
  4. das Vogelschießen mit guter Beteiligung
  5. die Fahrradtour
  6. die Beteiligung der Gemeinde an der Dorfwoche in Hamweddel.

 

 

Punkt 3: Wahl des 2. stellvertretenden Bürgermeisters

 

Es werden folgende Wahlvorschläge gemacht:

 

Gemeindevertreter Bernd Passig erklärt, dass er eine Wahl nicht annehmen würde.

 

Mit 9 Stimmen wird durch Handzeichen Detlef Peters zum 2. stellv. Bürgermeister gewählt.

 

Der Bürgermeister ernennt den 2. stellvertretenden Bürgermeister zum Ehrenbeamten und nimmt den Diensteid entgegen.

 

Punkt 4:  Bebauungsplan Nr. 2 „Wiesengrund“; Aufstellungsbeschluss

 

Beschluss:

1.

Für das Gebiet in der Gemeinde Stafstedt, das

 

ca. 3 km südlich-westlich der zentralen Ortslage beidseitig an der Wirtschaftswegeverbindung Stafstedt Barlohe liegt und grenzt  im Norden  im wesentlichen Teil an das Flurstück 9/4 Flur 9  – Röschrehm -, im Osten an das Flurstück 15 Flur 8 Harrigkamp, im Westen an das Flurstück 14 Flur 9 Neuwiese Lage, aus dem anliegenden, zu diesem Beschluss gehörenden Lageplan näher ersichtlich ist- Anlage 1,

 

wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2 „Wiesengrund“ der Gemeinde Stafstedt aufgestellt.

 

Für das Gebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

n       Errichtung einer Biomasseanlage mit einer elektrischen Leistung über 0,5 MW mit Lagerflächen. Die mögliche Leistungsstufe ist in den Plänen und vertraglichen Vereinbarungen deutlich zu beschreiben. Dies gilt auch für die begleitenden Projekte, z.B. aus einem Wärmekonzept und dessen Umsetzung. Weiter sind konkrete Beschreibungen des Betriebes und der Betriebsanläufe erforderlich.

n       Betriebsleiterwohnhaus

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2 „Wiesengrund“ wird gemäß § 12 BauGB aufgestellt.

 

Folgende Unterlagen sind dazu erforderlich:

-          Vorhaben- und Erschließungsplan

-          Durchführungsvertrag

-          vorhabenbezogener Bebauungsplan

2.

Es wird beauftragt,

·         mit der Ausarbeitung des Planentwurfs die Ingenieurgesellschaft mbH Gosch, Schreyer und Partner, Bad Segeberg,

·         mit der Umweltprüfung und Fertigung des Umweltberichtes das Büro Frankes Objekt- und Landschaftsplanung, Kiel

·         mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden, der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden der Amtsvorsteher des Amtes Jevenstedt.

3.

Die frühzeitige  öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

                            Öffentliche Einwohnerunterrichtung im Rahmen der Versammlung

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 soll im Rahmen eines Scoping Termins durchgeführt werden.

 

4.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter :     9 ; 

Davon anwesend:                               9;

Ja-Stimmen :                                     7;

Nein-Stimmen :                                  1;

Stimmenthaltung :                              0;

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 32 Abs. 3 GO i.V.m. § 22 GO ist Gemeindevertreter Jürgen Sievers von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen

 

 

Aufgrund des § 32 Abs. 3 GO i.V.m. § 22 GO ist Gemeindevertreter Jürgen Sievers für di folgenden Punkte 5. und 6. von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Punkt 5:  Bebauungsplan Nr. 2 „Wiesengrund“; Abschluss eines Kostenübernahmevertrages

Beschluss:

Zur Genehmigung einer Biogasanlage auf dem Hof Wiesengrund mit einer elektrischen Leistung über 0,5 MW ist Bauleitplanung durch die Gemeinde Stafstedt erforderlich. Die entstehenden Kosten müssen durch den Antragsteller, Björn Sievers, Wiesengrund 4, 24816 Stafstedt- Erstattungspflichtiger-, erstattet werden. Zur Sicherung der Kostenerstattung am Beginn der Planung, wird mit dem Erstattungspflichtigen ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 Abs. 1 Nr. 3 BauGB entsprechend  der vorliegenden Fassung abgeschlossen – Anlage 2 -

 

Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

Punkt 6.  Straßen- und Wegeangelegenheiten, allgemeines

Beschluss:

Gemeindevertreter Passig beantragt wie folgt zu beschließen:

Die Inanspruchnahme von Gemeindefläche durch landwirtschaftlichen Anbau im Bereich Bargenkoppel und Banners durch den landwirtschaftlichen Betrieb Sievers, Wiesengrund, wird von der Gemeinde mit Nachdruck zurückgewiesen. Der vorhandene Anbau für 2007 wird noch toleriert.

 

Der Landwirt ist über die Beratung der Gemeindevertretung zu schriftlich informieren. Dabei muss auch ausgeführt werden, dass die Gemeinde im Jahre 2008 nicht bereit ist, vergleichbare Verhältnisse zu akzeptieren. Sobald im Jahre 2008 die Situation erneut vorgefunden wird, wird die Verwaltung beauftragt, alle Maßnahmen zum Schutz des gemeindlichen Eigentums auszuschöpfen. Einer erneuten Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung bedarf es dazu nicht mehr.

 

Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimmen

 

2

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

Gemeindevertreter Jürgen Sievers nimmt wieder an der Sitzung teil.

 

Punkt 7. Straßen- und Wegeangelegenheiten, Deckenerneuerungen

Beschluss:

a) Die Deckenerneuerung Kreutzfeld, zwischen Ortsschild u. Stehkamp und der Teilbereich Ochsenweg, zwischen Spurbahn u. Warteberg, wird  2007 durchgeführt.

 

b) Die Maßnahmen am Ehrenmal, Hähnkamp, Wirtschaftsweg Richtung Neutjenthal und Strecke Kreutzfeld zwischen Hauptstraße und Ortsschild werden 2008 durchgeführt.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

Punkt 8. Schulentwicklungsplanung

Beschluss:

Hinsichtlich der Schulentwicklungsplanung wird folgende Lösung für die Schulregion Amt Jevenstedt und Schulverband Todenbüttel vorbehaltlich der Prognose über die künftigen Schülerzahlen angestrebt:

a.        Bildung einer Regionalschule Todenbüttel mit dem Standort Todenbüttel für die Schüler aus Beringstedt, Brinjahe, Embühren, Haale, Hamweddel, Luhnstedt, Nienborstel, Osterstedt, Seefeld, Stafstedt und Todenbüttel.

b.        Bildung einer Regionalschule Jevenstedt-Westerrönfeld mit den Standorten Westerrönfeld und Jevenstedt für die Schüler aus Jevenstedt, Schülp b. Rendsburg und Westerrönfeld.

c.        Die unter a und b genannten Gemeinden schließen mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Gründung eines neuen Schulverbandes, dieser neue Schulverband wird Träger beider Regionalschulen.

d.        Der neue Schulverband schließt mit dem Amt Jevenstedt eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltungs- und Kassengeschäfte auf das Amt ab.

e.        Das Amt Jevenstedt und die Schulverbände Osterrönfeld-Westerrönfeld und Todenbüttel übertragen das Vermögen und die Verbindlichkeiten der Schulen auf den neuen Schulverband, bzw. anteilig wegen Osterrönfeld auch auf den Schulverband Schacht-Audorf.

f.          Im Grundbuch erfolgen die erforderlichen Eigentumsumschreibungen auf den neuen Schulverband nach § 17 (1) GkZ i.V.m mit § 16 (2) GO gebühren- und kostenfrei in Form einer Berichtigung, die die Kommunalaufsichtsbehörde veranlasst.

g.        Die Gemeinden Osterrönfeld und Westerrönfeld schließen mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Aufhebung des bestehenden Schulverbandes Osterrönfeld-Westerrönfeld.

h.        Die Gemeinden Beringstedt, Embühren, Haale, Nienborstel, Osterstedt, Seefeld und Todenbüttel schließen mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Aufhebung des bestehenden Schulverbandes Todenbüttel.

 

Dieser Beschluss ergeht unter der Voraussetzung, dass der Amtsausschuss und die Verbandsversammlungen der Schulverbände Osterrönfeld-Westerrönfeld und Todenbüttel sowie sämtliche betroffenen Gemeindevertretungen entsprechende Beschlüsse fassen.

 

Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

 

1

Nein-Stimmen

 

1

Enthaltungen

 

Punkt 9: Anfragen und Mitteilungen

Keine

 

           

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hans Hinrich Neve

Dietmar Böhmke

Bürgermeister

Protokollführer