Niederschrift 11 Gemeindevertretung 05.07.06.doc
Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung Jevenstedt
am 05.07.2006 in Möhls Gasthof, Dorfstraße in Jevenstedt
Anwesend: |
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a) stimmberechtigt |
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Dieter Backhaus |
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2. Gemeindevertreter |
Hans-Peter Bogs |
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3. Gemeindevertreter |
Bernd Burgemann |
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Peter Göttsche |
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Margot Hoferichter-Hentschel |
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Nico Karde |
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Hans-Hermann Koep |
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Hans-Heinrich Kühl |
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Bahne Neben |
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Wilhelm Peter Nickels |
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Jürgen-Hinrich Rohwer |
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Maren Schink |
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Klaus Schülldorf |
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b) nicht stimmberechtigt: |
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Fachbereichsleiter |
Dietmar Böhmke |
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Entschuldigt fehlen: |
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Gemeindevertreter |
Michael Heigener |
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Gemeindevertreter |
Jochen Hüttmann |
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Gemeindevertreter |
Andreas Kerber |
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Gemeindevertreter |
Berthold Schneider |
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Tagesordnung:
1. Einwohnerfragestunde
3.
Flächennutzungsplan, V. Änderung;
a) Abwägungsbeschluss,
b) Planbeschluss
4.
Bebauungsplan Nr. 14 „Hörn“;
a) Abwägungsbeschluss,
b) Satzungsbeschluss
5.
Bebauungsplan Nr. 4 „Wühren“, II.
Vereinfachte Änderung;
a) Abwägungsbeschluss,
b) Satzungsbeschluss
6. Innenbereichssatzung für den Bereich Kurze Straße; Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
7. Gebietsentwicklungsplanung für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg, Beschluss über die vertraglichen Grundlagen
8. Errichtung eines Mobilfunkmastes im Bereich der B 77; Abschluss eines Pachtvertrages mit dem Mobilfunkbetreiber O2
9. Anpassung der Kindergartengebühren zum 01.08.2006
10. Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden
11. Anfragen und Mitteilungen
Sitzungsbeginn: |
19:30 |
Uhr |
Sitzungsende: |
21:00 |
Uhr |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Er stellt weiter fest, dass keine Einwendungen gegen Form und Frist der Einladung mit der Tagesordnung gemacht werden.
Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung der Gemeindevertretung
werden nicht vorgebracht. Gemeindevertreter Kühl macht folgende Anmerkung: Er habe zu dem Thema Sanierung der Leitungen im Sandgang verschiedenen Fragen gestellt. Als Reaktion darauf habe der Sachbearbeiter der Amtsverwaltung ein Gespräch mit ihm geführt. Im Ergebnis sei er mit den Aussagen nicht zufrieden.
Bevor mit der Beratung der Tagesordnung begonnen wird, wird beantragt, diese zu erweitern um
den Punkt „Gehwegsanierung Poststraße, Nordseite“
Beschluss:
Die Tagesordnung wird wie folgt neu gefasst:
Abstimmungsergebnis: |
13 |
Ja-Stimmen |
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0 |
Nein-Stimmen |
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0 |
Enthaltungen |
Punkt 1: Einwohnerfragestunde
Der Vorsitzende des Ortsbeirates Nienkattbek stellt fest, dass die neue Beschilderung im Bereich der 30km/h-Zone auf der K 66 in Jevenstedt, Nienkattbek mit „200 m“ und „Mo.-Fr. 7-14 Uhr“ nicht die Zustimmung findet. Er ist der Meinung, dass die Schilder dann auch wirklich in einem Abstand von 200m stehen müssen. Dies ist nicht der Fall. Weiterhin müsste der Zeitraum schon um 6:00 Uhr beginnen. Der Vorsitzende des Wege- und Verkehrsausschusses berichtet über die Ausschussberatungen und die Vorgaben des Kreises als zuständige Behörde.
Der Bürgermeister bedankt sich bei der Gemeindevertretung für die kurzfristige und positive Absprache für die Verwendung des heutigen Sitzungsgeldes. Mit diesem Beitrag soll in einer gemeinsamen Aktion mit der ev.-luth. Kirchengemeinde die finanzielle Not gemindert werden, die durch einen Sterbefall in der Gemeinde entstanden war.
Der Bürgermeister fragt ausdrücklich alle anwesenden Gemeindevertreter, ob sie damit einverstanden sind, dass das Geld direkt durch die Amtsverwaltung an die Kirchengemeinde mit dem Verwendungszweck Friedhofsgebühren -09-25-2006- 300,00€- überweisen wird. Es besteht ein eindeutiges Einvernehmen darüber, dass so verfahren werden soll.
Der Bürgermeister bittet die Verwaltung um einen Beleg, durch den die durchgeführte Überweisung ersichtlich wird.
Der Bürgermeister berichtet insbesondere über folgende Punke:
Punkt 3: Flächennutzungsplan, V. Änderung
a) Abwägungsbeschluss
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der V. Änderung zum Flächennutzungsplan vorgebrachten Anregungen und Bedenken der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Das Ergebnis ist der Anlage zu entnehmen, die Bestandteil des Beschlusses ist.
2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen und Bedenken vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter : 17;
Davon anwesend: 13;
Ja-Stimmen : 13;
Nein-Stimmen : 0;
Stimmenthaltung : 0;
Bemerkung:
Aufgrund des § 32 Abs. 3 GO i.V.m. § 22 GO sind keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
b) Planbeschluss
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die V. Änderung des Flächennutzungsplanes
2. Die Begründung wird gebilligt.
3. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die V. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter : 17;
Davon anwesend: 13;
Ja-Stimmen : 13;
Nein-Stimmen : 0;
Stimmenthaltung : 0;
Bemerkung:
Aufgrund des § 32 Abs. 3 GO i.V.m. § 22 GO sind keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Punkt 4: Bebauungsplan Nr. 14 „Hörn“
a) Abwägungsbeschluss
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 14 „Hörn“ vorgebrachten Anregungen und Bedenken der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Das Ergebnis ist der Anlage zu entnehmen, die Bestandteil des Beschlusses ist.
2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen und Bedenken vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter : 17;
Davon anwesend: 13;
Ja-Stimmen : 13;
Nein-Stimmen : 0;
Stimmenthaltung : 0;
Bemerkung:
Aufgrund des § 32 Abs. 3 GO i.V.m. § 22 GO sind keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
b) Satzungsbeschluss
Der Satzungsbeschluss wird noch nicht gefasst.
Punkt 5: II. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Wühren“
a) Abwägungsbeschluss
Beschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der II. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Wühren“ vorgebrachten Anregungen und Bedenken der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft. Es liegen keine Anregungen und Bedenken vor. Eine Abwägung ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter : 17;
Davon anwesend: 13;
Ja-Stimmen : 13;
Nein-Stimmen : 0;
Stimmenthaltung : 0;
Bemerkung:
Aufgrund des § 32 Abs. 3 GO i.V.m. § 22 GO sind keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
b) Satzungsbeschluss
Beschluss:
1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 13 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die II. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Wühren“ für das Gebiet westlich begrenzt durch die Schülper Straße, nördlich der Bebauung Alte Schulstraße, im Osten begrenzt durch das Flurstück 70/2, der Flur 1, Gemarkung Jevenstedt, bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und dem Teil B (Text) als Satzung.
2. Die Begründung wird gebilligt.
3. Der Beschluss der Änderung des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter : 17;
Davon anwesend: 13;
Ja-Stimmen : 13;
Nein-Stimmen : 0;
Stimmenthaltung : 0;
Bemerkung:
Aufgrund des § 32 Abs. 3 GO i.V.m. § 22 GO sind keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Punkt 6: Innenbereichssatzung für den Bereich Kurze Straße; Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss:
a)
Die Entwürfe der Innenbereichssatzung für den Bereich Kurze Straße für das Gebiet nördlich der Dorfstraße und der Kirche, östlich der kurzen Straße, südlich der Poststraße und westlich der Schüler Straße, K 43 und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. Die genaue Lage des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem anliegenden Lageplan, der Bestandteil des Beschlusses ist – Anlage –.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Gemäß § 13 Abs. 2 Ziffer 2 und 3 BauGB wird der betroffenen Öffentlichkeit, den berührten Behörden und den sonstigen Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben.
b)
Die Erschließung der Baugrundstücke muss über private Wohnwege erfolgen. Die beteiligten Grundstückseigentümer sind für die Planung, Herstellung und Unterhaltung zuständig. Der Gemeinde dürfen hierdurch keine Kosten entstehen.
c)
Bevor die Planung weitergeführt wird, müssen die beteiligten Grundstückseigentümer der Gemeinde die Kostenübernahme für sämtliche entstehende Planungskosten und Nebenkosten vertraglich zusichern. Im Ergebnis dürfen der Gemeinde für diese Bauleitplanung und deren Umsetzung keine Kosten entstehen.
d)
Die beteiligten Grundstückseigentümer sind für die Herstellung des notwendigen planerischen Ausgleichs verantwortlich. Soweit der bilanzierte Ausgleich nicht im Geltungsbereich der Planung erreicht werden kann, sind die Grundstückseigentümer verpflichtet die Flächen zur Verfügung zu stellen und die Kosten zu tragen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter : 17;
Davon anwesend: 13;
Ja-Stimmen : 13;
Nein-Stimmen : 0;
Stimmenthaltung : 0;
Bemerkung:
Aufgrund des § 32 Abs. 3 GO i.V.m. § 22 GO sind keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Punkt 7: Gebietsentwicklungsplanung für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg, Beschluss über die vertraglichen Grundlagen
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. die Vereinbarung über den Interessenausgleich zum Gebietsentwicklungsplan (GEP) wird in der vorliegenden Fassung (Anlage).
2. Über die Bevollmächtigung der Regionalkonferenz, einer an dem Strukturfonds beteiligte Stadt oder Gemeinde gemäß § 98 GO oder einen anderen geeigneten, externen Dienstleister, mit der treuhänderischen Verwaltung des Strukturfonds zu beauftragen, muss gesondert entschieden werden.
3. den Entwicklungsplan zur abgestimmten Flächenentwicklung in der vorliegenden Fassung mit den dort aufgezeigten Entwicklungspotenzialen der zukünftigen Siedlungsflächen und ihrer Prioritätsstufen (Anlage),
4. den Erläuterungsbericht zum Entwicklungsplan in der vorliegenden Fassung (Anlage),
5. die Kooperationsvereinbarung in der vorliegenden Fassung (Anlage),
6. die gemeinsame Geschäftsordnung in der vorliegenden Fassung (Anlage).
Abstimmungsergebnis: |
12 |
Ja-Stimmen |
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0 |
Nein-Stimmen |
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1 |
Enthaltungen |
Punkt 8: Errichtung eines Mobilfunkmastes im Bereich der B 77; Abschluss eines Pachtvertrages mit dem Mobilfunkbetreiber O2
Beschluss:
Der Freiflächen-Mietvertrag zwischen der Gemeinde Jevenstedt und O2 Germany GmbH & Co. OHG zur Errichtung und Unterhaltung eines Funkmastes sowie zur Errichtung, Betrieb und Unterhaltung einer Funkstation zum Zwecke der Bereitstellung von digitalen Daten- und Sprachübertragungsdiensten wird in der vorgelegten Fassung mit folgender Ergänzung beschlossen:
in § 4 Absatz 1
wird die monatliche Miete mit € 210,00 festgesetzt.
in § 6 Absatz 3:
es wird folgender Text angefügt:
„O2 ist verpflichtet über den ausreichenden Versicherungsschutz, der Gemeinde einen schriftlichen Nachweis durch den Versicherer zu geben. O2 übernimmt die komplette Haftung, so dass die Gemeinde als Grundstückseigentümerin von jeglicher Haftung befreit ist.
Abstimmungsergebnis: |
13 |
Ja-Stimmen |
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0 |
Nein-Stimmen |
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0 |
Enthaltungen |
Hinweis: Es ist zu prüfen, ob die im o.a. Vertrag benannte Teilfläche verpachtet ist. Soweit dies der Fall ist muss der Vertrag für die Gesamtfläche entsprechend geändert werden. Der im o.a. benannte Pachtbereich muss frei von Rechten Dritter sein. Die Überwegung zum Pachtbereich von O2 muss gesichert werden
Punkt 9: Anpassung der Kindergartengebühren zum 01.08.2006
Beschluss:
Die Kindergartengebühren im AWO-Kindergarten und im Ev. Kindergarten bleiben im Kindergartenjahr 2006/2007 unverändert.
Abstimmungsergebnis: |
13 |
Ja-Stimmen |
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0 |
Nein-Stimmen |
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0 |
Enthaltungen |
Punkt 10: Gehwegsanierung Poststraße, Nordseite
Beschluss:
Die Maßnahme soll, wie vom Wege- und Verkehrsausschuss in der Sitzung vom 22.06.06 beschlossen, durchgeführt werden. Dafür werden Haushaltsmittel in Höhe 21.050,00 € zuzüglich MwSt. und Baunebenkosten bereitgestellt.
Für die beschränkte Ausschreiben werden vom Ausschuss folgende Firmen benannt:
Fuldt Schacht-Audorf, Schröder Jevenstedt, Brandt Westerrönfeld, Thomsen Osterrönfeld, Gallein Jevenstedt. Es ist noch zu prüfen, ob diesen Firmen für eine Maßnahme im Straßenbau berechtigt sind.
Abstimmungsergebnis: |
13 |
Ja-Stimmen |
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0 |
Nein-Stimmen |
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0 |
Enthaltungen |
Punkt 11: Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden
1. Umwelt und Bauausschuss:
Der stellv. Vorsitzende stellt fest, dass In den nächsten Beratungen der B – Plan Nr. 14 und die Innenbereichssatzung Poststraße weiter entwickelt und zum Abschluss gebracht werden müssen.
2. Wege- und Verkehrsausschuss
Der Vorsitzende berichtet über die Begehung und die Feststellungen.
In den nächsten Wochen muss noch eine Überprüfung der Wege erfolgen, damit eine Entscheidung zur Anmeldung zum Sanierungsprogramm erfolgen kann.
3. Amtsausschuss
Gemeindevertreter Kühl berichtet, dass bei der Amtsverwaltung die Finanzwirtschaft auf Doppik umgestellt wird. Dazu werden im Augenblick die Werte der Liegenschaften ermittelt.
In der nächsten Sitzung des Amtsausschusses soll über die Übernahme der der Verwaltungs- und Kassengeschäfte für den Schulverband Todenbüttel beraten werden.
4. Jugend-, Sport- und Kulturausschuss
Der Vorsitzende stellt fest, dass das Dorffest einen sehr positiven Eindruck hinterlassen hat. Dies gilt auch für das Amtsfeuerwehrfest und den Amtskulturabend.
In diesem Jahr sind keine Ferienaktivitäten geplant. Es lagen zu wenig Angebotsmöglichkeiten vor.
1 Finanzausschuss
Der stellv. Vorsitzende berichtet, dass die Punkte für die heutige Sitzung vorbereitet wurden. Eine der nächsten Aktivitäten wird die Bearbeitung des Nachtragshaushaltsplanes sein.
Punkt 12: Anfragen und Mitteilungen
Gemeindevertreter Kühl weist darauf hin, dass der Finanzeingriff des Landes in die Mittel der Kommunen, vor der Erstellung des Haushaltes, die Feststellung von Einsparungsmöglichkeiten erfordert.
Dieter Backhaus Dietmar Böhmke
Bürgermeister Protokollführer