Niederschrift  11 Gemeindevertretung 05.07.06.doc

 

Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung Jevenstedt

am 05.07.2006 in Möhls Gasthof, Dorfstraße in Jevenstedt   

 

Anwesend:

 

 

a) stimmberechtigt

 

 

  1. Bürgermeister

Dieter Backhaus

 

2.       Gemeindevertreter

Hans-Peter Bogs

 

3.       Gemeindevertreter

Bernd Burgemann

 

  1. Gemeindevertreter

Peter Göttsche

 

  1. Gemeindevertreterin

Margot Hoferichter-Hentschel

 

  1. Gemeindevertreter

Nico Karde

 

  1. Gemeindevertreter

Hans-Hermann Koep

 

  1. Gemeindevertreter

Hans-Heinrich Kühl

 

  1. Gemeindevertreter

Bahne Neben

 

  1. Gemeindevertreter

Wilhelm Peter Nickels

 

  1. Gemeindevertreter

Jürgen-Hinrich Rohwer

 

  1. Gemeindevertreterin

Maren Schink

 

  1. Gemeindevertreter

Klaus Schülldorf

 

 

 

 

b) nicht stimmberechtigt:

 

 

Fachbereichsleiter

Dietmar Böhmke

 

 

 

 

Entschuldigt fehlen:

 

 

Gemeindevertreter

Michael Heigener

 

Gemeindevertreter

Jochen Hüttmann

 

Gemeindevertreter

Andreas Kerber

 

Gemeindevertreter

Berthold Schneider

 

 

Tagesordnung:

1.       Einwohnerfragestunde

2.       Mitteilungen des Bürgermeisters

3.       Flächennutzungsplan, V. Änderung;
a) Abwägungsbeschluss,
b) Planbeschluss

4.       Bebauungsplan Nr. 14 „Hörn“;
a) Abwägungsbeschluss,
b) Satzungsbeschluss

5.       Bebauungsplan Nr. 4 „Wühren“, II. Vereinfachte Änderung;
a) Abwägungsbeschluss,
b) Satzungsbeschluss

6.       Innenbereichssatzung für den Bereich Kurze Straße; Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

7.       Gebietsentwicklungsplanung für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg, Beschluss über die vertraglichen Grundlagen

8.       Errichtung eines Mobilfunkmastes im Bereich der B 77; Abschluss eines Pachtvertrages mit dem Mobilfunkbetreiber O2

9.       Anpassung der Kindergartengebühren zum 01.08.2006

10.   Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden

11.   Anfragen und Mitteilungen

 

 

Sitzungsbeginn:

19:30

Uhr

Sitzungsende:

21:00

Uhr

 

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Er stellt weiter fest, dass keine Einwendungen gegen Form und Frist der Einladung mit der Tagesordnung gemacht werden.

 

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung  der Gemeindevertretung

werden nicht vorgebracht.  Gemeindevertreter Kühl macht folgende Anmerkung: Er habe zu dem Thema Sanierung der Leitungen im Sandgang verschiedenen Fragen gestellt. Als Reaktion darauf habe der Sachbearbeiter der Amtsverwaltung ein Gespräch mit ihm geführt. Im Ergebnis sei er mit den Aussagen nicht zufrieden.

 

Bevor mit der Beratung der Tagesordnung begonnen wird, wird  beantragt, diese zu erweitern um

den Punkt „Gehwegsanierung Poststraße, Nordseite“

 

Beschluss:

Die Tagesordnung wird wie folgt neu gefasst:

  1. Einwohnerfragestunde
  2. Mitteilungen des Bürgermeisters
  3. Flächennutzungsplan, V. Änderung;
    a) Abwägungsbeschluss,
    b) Planbeschluss
  4. Bebauungsplan Nr. 14 „Hörn“;
    a) Abwägungsbeschluss,
    b) Satzungsbeschluss
  5. Bebauungsplan Nr. 4 „Wühren“, II. Vereinfachte Änderung;
    a) Abwägungsbeschluss,
    b) Satzungsbeschluss
  6. Innenbereichssatzung für den Bereich Kurze Straße; Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  7. Gebietsentwicklungsplanung für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg, Beschluss über die vertraglichen Grundlagen
  8. Errichtung eines Mobilfunkmastes im Bereich der B 77; Abschluss eines Pachtvertrages mit dem Mobilfunkbetreiber O2
  9. Anpassung der Kindergartengebühren zum 01.08.2006
  10. Gehwegsanierung Poststraße, Nordseite
  11. Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden
  12. Anfragen und Mitteilungen

 

Abstimmungsergebnis:

13

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

Punkt 1: Einwohnerfragestunde

Der Vorsitzende des Ortsbeirates Nienkattbek stellt fest, dass die neue Beschilderung im Bereich der 30km/h-Zone auf der K 66 in Jevenstedt, Nienkattbek mit „200 m“ und „Mo.-Fr. 7-14 Uhr“ nicht die Zustimmung findet. Er ist der Meinung, dass die Schilder dann auch wirklich in einem Abstand von 200m stehen müssen. Dies ist nicht der Fall.  Weiterhin müsste der Zeitraum schon um 6:00 Uhr beginnen. Der Vorsitzende des Wege- und Verkehrsausschusses berichtet über die Ausschussberatungen und die Vorgaben des Kreises als zuständige Behörde.

 

Punkt 2: Mitteilungen des Bürgermeisters

Der Bürgermeister bedankt sich bei der Gemeindevertretung für die kurzfristige und positive Absprache für die Verwendung des heutigen Sitzungsgeldes. Mit diesem Beitrag soll in einer gemeinsamen Aktion mit der ev.-luth. Kirchengemeinde die finanzielle Not gemindert werden, die durch einen Sterbefall in der Gemeinde entstanden war.

 

Der Bürgermeister fragt ausdrücklich alle anwesenden Gemeindevertreter, ob sie damit einverstanden sind, dass das Geld direkt durch die Amtsverwaltung an die Kirchengemeinde mit dem Verwendungszweck Friedhofsgebühren -09-25-2006- 300,00€- überweisen wird. Es besteht ein eindeutiges Einvernehmen darüber, dass so verfahren werden soll.

Der Bürgermeister bittet die Verwaltung um einen Beleg, durch den die durchgeführte Überweisung ersichtlich wird.

 

 Der Bürgermeister berichtet insbesondere über folgende Punke:

  1. Die Maibäume wurden am 30.04 und 01.05.06 aufgestellt.
  2. Am 07.05.06 führte die „Ochsentour“ durch Jevenstedt. Die Teilnehmer wurden empfangen.
  3. Am 20.05.06 wurde die Badeanstalt wieder eröffnet. Die Kioskbetreuung funktioniert wieder gut. Der  Bürgermeister bedauert jedoch die Randale im Schwimmbad, die zu Schäden und Reinigungsaufwand geführt hat. Es wurde eine Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet.
  4. Am 31.05.06 fand eine Einwohnerversammlung statt. Das Hauptthema waren dabei die Regenwasser und Schmutzwasserleitungen in Nienlanden. Es ist ein Baubeginn für August 2006 geplant.
  5. Beim Amtsfeuerwehrfest am 17.06.06 hat der stellv. Bürgermeister die Gemeinde vertreten.
  6. Der Füllboden auf der neuen Spielfläche am Sportplatz wird jetzt in Absprache mit dem Sportverein planiert. Der Bauhof wird die Grassaat ausbringen. Der Sportverein wird soweit nötig für die Bewässerung sorgen.
  7. Der Zustand der Itzehoer Chaussee wurde in der Vergangenheit gleichermaßen durch die Gemeinde und Anlieger bemängelt. Die Gemeinde hatte sich wiederholt an den Kreis als Straßenbaulastträger gewandt. Nach einem Ortstermin stellt der Kreis jetzt in einem Schreiben fest, dass es keine besondere Schadenlage gibt, die Maßnahmen erfordert.
  8. Das Dorffest am letzten Wochenende ist sehr positiv verlaufen. Es hat außerordentlich gute Besucherzahlen gegeben. Der Bürgermeister lobt die Organisatoren für Planung und Durchführung.
  9. Der Bürgermeister wird in der Zeit vom 17.07.06 bis 30.07.06 durch den 1. stellv. Bürgermeister vertreten.

 

Punkt 3: Flächennutzungsplan, V. Änderung

 

a) Abwägungsbeschluss

Beschluss:

1.      Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der V. Änderung zum Flächennutzungsplan vorgebrachten Anregungen und Bedenken der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Das Ergebnis ist der Anlage zu entnehmen, die Bestandteil des Beschlusses ist.

2.      Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen und Bedenken vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter :         17; 

Davon anwesend:                                13;

Ja-Stimmen :                                      13;

Nein-Stimmen :                                     0;

Stimmenthaltung :                                 0;

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 32 Abs. 3 GO i.V.m. § 22 GO sind keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

b) Planbeschluss

Beschluss:

1.      Die Gemeindevertretung beschließt die V. Änderung des Flächennutzungsplanes

2.      Die Begründung wird gebilligt.

3.      Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die V. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter :         17; 

Davon anwesend:                               13;

Ja-Stimmen :                                     13;

Nein-Stimmen :                                    0;

Stimmenthaltung :                                0;

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 32 Abs. 3 GO i.V.m. § 22 GO sind keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Punkt 4: Bebauungsplan Nr. 14 „Hörn“

 

a) Abwägungsbeschluss

Beschluss:

1.      Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 14 „Hörn“ vorgebrachten Anregungen und Bedenken der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Das Ergebnis ist der Anlage  zu entnehmen, die Bestandteil des Beschlusses ist.

2.      Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen und Bedenken vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter :         17; 

Davon anwesend:                                13;

Ja-Stimmen :                                      13;

Nein-Stimmen :                                     0;

Stimmenthaltung :                                 0;

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 32 Abs. 3 GO i.V.m. § 22 GO sind keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

b) Satzungsbeschluss

 

Der Satzungsbeschluss wird noch nicht gefasst. 

 

Punkt 5: II. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Wühren“

 

a) Abwägungsbeschluss

Beschluss:

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der II. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Wühren“ vorgebrachten Anregungen und Bedenken der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft. Es liegen keine Anregungen und Bedenken vor. Eine Abwägung ist nicht erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter :         17; 

Davon anwesend:                                13;

Ja-Stimmen :                                      13;

Nein-Stimmen :                                     0;

Stimmenthaltung :                                 0;

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 32 Abs. 3 GO i.V.m. § 22 GO sind keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

b) Satzungsbeschluss

Beschluss:

1.      Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 13 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die II. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Wühren“ für das Gebiet westlich begrenzt durch die Schülper Straße, nördlich der Bebauung Alte Schulstraße, im Osten begrenzt durch das Flurstück 70/2, der Flur 1, Gemarkung Jevenstedt, bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und dem Teil B (Text) als Satzung.

2.      Die Begründung wird gebilligt.

3.      Der Beschluss der Änderung des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter :       17; 

Davon anwesend:                             13;

Ja-Stimmen :                                   13;

Nein-Stimmen :                                  0;

Stimmenthaltung :                              0;

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 32 Abs. 3 GO i.V.m. § 22 GO sind keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Punkt 6: Innenbereichssatzung für den Bereich Kurze Straße; Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

Beschluss:

 a)

Die Entwürfe der Innenbereichssatzung für den Bereich Kurze Straße für das Gebiet nördlich der Dorfstraße und der Kirche, östlich der kurzen Straße, südlich der Poststraße und westlich der Schüler Straße, K 43 und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. Die genaue Lage des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem anliegenden Lageplan, der Bestandteil des Beschlusses ist – Anlage –.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

Gemäß § 13 Abs. 2 Ziffer 2 und 3 BauGB wird der betroffenen Öffentlichkeit, den berührten Behörden und den sonstigen Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben.

 

b)

Die Erschließung der Baugrundstücke muss über private Wohnwege erfolgen. Die beteiligten Grundstückseigentümer sind für die Planung, Herstellung und Unterhaltung zuständig. Der Gemeinde dürfen hierdurch keine Kosten entstehen.

 

c)

Bevor die Planung weitergeführt wird, müssen die beteiligten Grundstückseigentümer der Gemeinde die Kostenübernahme für sämtliche entstehende Planungskosten  und Nebenkosten vertraglich zusichern. Im Ergebnis dürfen der Gemeinde für diese Bauleitplanung und deren Umsetzung keine Kosten entstehen.

 

d)

Die beteiligten Grundstückseigentümer sind für die Herstellung des notwendigen planerischen Ausgleichs verantwortlich. Soweit der bilanzierte Ausgleich nicht im Geltungsbereich der Planung erreicht werden kann, sind die Grundstückseigentümer verpflichtet die Flächen zur Verfügung zu stellen und die Kosten zu tragen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter :       17; 

Davon anwesend:                             13;

Ja-Stimmen :                                   13;

Nein-Stimmen :                                  0;

Stimmenthaltung :                              0;

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 32 Abs. 3 GO i.V.m. § 22 GO sind keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

 

Punkt 7: Gebietsentwicklungsplanung für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg, Beschluss über die vertraglichen Grundlagen

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

1.      die Vereinbarung über den Interessenausgleich zum Gebietsentwicklungsplan (GEP) wird in der vorliegenden Fassung (Anlage).

2.      Über die Bevollmächtigung der Regionalkonferenz, einer an dem Strukturfonds beteiligte Stadt oder Gemeinde gemäß § 98 GO oder einen anderen geeigneten, externen Dienstleister, mit der treuhänderischen Verwaltung des Strukturfonds zu beauftragen, muss gesondert entschieden werden.

3.      den Entwicklungsplan zur abgestimmten Flächenentwicklung in der vorliegenden Fassung mit den dort aufgezeigten Entwicklungspotenzialen der zukünftigen Siedlungsflächen und ihrer Prioritätsstufen (Anlage),

4.      den Erläuterungsbericht zum Entwicklungsplan in der vorliegenden Fassung (Anlage),

5.      die Kooperationsvereinbarung in der vorliegenden Fassung (Anlage),

6.      die gemeinsame Geschäftsordnung in der vorliegenden Fassung (Anlage).

 

Abstimmungsergebnis:

12

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

1

Enthaltungen

 

Punkt 8: Errichtung eines Mobilfunkmastes im Bereich der B 77; Abschluss eines Pachtvertrages mit dem Mobilfunkbetreiber O2

 

Beschluss:

Der Freiflächen-Mietvertrag zwischen der Gemeinde Jevenstedt und O2 Germany GmbH & Co. OHG zur Errichtung und Unterhaltung eines Funkmastes sowie zur Errichtung, Betrieb und Unterhaltung einer Funkstation zum Zwecke der Bereitstellung von digitalen Daten- und Sprachübertragungsdiensten wird in der vorgelegten Fassung mit folgender Ergänzung beschlossen:

 

in § 4 Absatz 1

wird die monatliche Miete  mit € 210,00 festgesetzt.

 

in § 6 Absatz 3:

es wird folgender Text angefügt:

„O2 ist verpflichtet über den ausreichenden Versicherungsschutz, der Gemeinde einen schriftlichen Nachweis durch den Versicherer zu geben. O2 übernimmt die komplette Haftung, so dass die Gemeinde als Grundstückseigentümerin von jeglicher Haftung befreit ist.

 

Abstimmungsergebnis:

13

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

Hinweis: Es ist zu prüfen, ob die im o.a. Vertrag benannte Teilfläche verpachtet ist. Soweit dies der Fall ist muss der Vertrag für die Gesamtfläche entsprechend geändert werden. Der im o.a. benannte Pachtbereich muss frei von Rechten Dritter sein.  Die Überwegung zum Pachtbereich  von O2 muss gesichert werden

 

Punkt 9: Anpassung der Kindergartengebühren zum 01.08.2006

 

Beschluss:

Die Kindergartengebühren im AWO-Kindergarten und im Ev. Kindergarten bleiben im Kindergartenjahr 2006/2007 unverändert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

13

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

 

 

Punkt 10: Gehwegsanierung Poststraße, Nordseite

Beschluss:

Die Maßnahme soll, wie vom Wege- und Verkehrsausschuss in der Sitzung vom 22.06.06 beschlossen, durchgeführt werden. Dafür werden Haushaltsmittel in Höhe 21.050,00 € zuzüglich MwSt. und Baunebenkosten bereitgestellt.

 

Für die beschränkte Ausschreiben werden vom Ausschuss folgende Firmen benannt:

Fuldt Schacht-Audorf, Schröder Jevenstedt, Brandt Westerrönfeld, Thomsen Osterrönfeld, Gallein Jevenstedt. Es ist noch zu prüfen, ob diesen Firmen für eine Maßnahme im Straßenbau berechtigt sind.

 

Abstimmungsergebnis:

13

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

Punkt 11: Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden

1.       Umwelt und Bauausschuss:

Der stellv. Vorsitzende stellt fest, dass In den nächsten Beratungen der B – Plan Nr. 14 und die Innenbereichssatzung Poststraße weiter entwickelt und zum Abschluss gebracht werden müssen.

 

2.       Wege- und Verkehrsausschuss

Der Vorsitzende berichtet über die Begehung und die Feststellungen.

 

In den nächsten Wochen muss noch eine Überprüfung der Wege erfolgen, damit eine Entscheidung zur Anmeldung zum Sanierungsprogramm erfolgen kann.

 

3.       Amtsausschuss

Gemeindevertreter Kühl berichtet, dass bei der Amtsverwaltung die Finanzwirtschaft auf Doppik umgestellt wird. Dazu werden im Augenblick die Werte der Liegenschaften ermittelt.

 

In der nächsten Sitzung des Amtsausschusses soll über die Übernahme der der Verwaltungs- und Kassengeschäfte für den Schulverband Todenbüttel beraten werden.

 

4.    Jugend-, Sport- und Kulturausschuss

Der Vorsitzende stellt fest, dass das Dorffest einen sehr positiven Eindruck hinterlassen hat. Dies gilt auch für das Amtsfeuerwehrfest und den Amtskulturabend.

 

In diesem Jahr sind keine Ferienaktivitäten geplant. Es lagen zu wenig Angebotsmöglichkeiten vor.

 

1         Finanzausschuss

Der stellv. Vorsitzende berichtet, dass die Punkte für die heutige Sitzung vorbereitet wurden. Eine der nächsten Aktivitäten wird die Bearbeitung des Nachtragshaushaltsplanes sein.

 

 

Punkt 12: Anfragen und Mitteilungen

 

Gemeindevertreter Kühl weist darauf hin, dass der Finanzeingriff des Landes in die Mittel der Kommunen, vor der Erstellung des Haushaltes, die Feststellung von Einsparungsmöglichkeiten erfordert.

 

 

 

 

 

 

 

                        Dieter Backhaus                                                     Dietmar Böhmke

                           Bürgermeister                                                        Protokollführer