Meldungen

21.03.2017

Bekanntmachung Einsicht Wählerverzeichnis

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 19. Landtag von Schleswig-Holstein am 07. Mai 2017

  1. Die Wählerverzeichnisse zur Wahl zum 19. Landtag von Schleswig-Holstein für die Wahlbezirke der Gemeinden Brinjahe, Embühren, Haale, Hamweddel, Hörsten, Jevenstedt, Luhnstedt,

    Schülp b. Rendsburg, Stafstedt und Westerrönfeld werden in der Zeit vom 17. April 2017 bis

    21. April 2017 während der allgemeinen Öffnungszeiten in Zimmer 1 des Amtshauses in 24808 Jevenstedt, Meiereistraße 5 sowie in Zimmer 10 der Verwaltungsstelle in 24784 Westerrönfeld, Dorfstraße 60, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine wahlberechtigte Person die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes besteht.

    Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

    Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dolument.

Weitere Informationen

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