Meldungen

30.04.2020

Bekanntmachung zum Volksbegehren zum Schutz des Wassers

Amt Jevenstedt
Der Amtsdirektor
Gemeindeabstimmungsbehörde

Volksbegehren zum Schutz des Wassers

 

Bekanntmachung
der Amtes Jevenstedt

 

Gemäß § 18 Absatz 3 des Gesetzes über Initiativen aus dem Volk, Volksbegehren und Volksentscheid (Volksabstimmungsgesetz - VAbstG) in der zurzeit geltenden Fassung wird Folgendes zur Durchführung des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers bekannt gemacht:

 

Die sechsmonatige Frist, innerhalb der das Volksbegehren unterstützt werden konnte, endete am 02. März 2020. Nach Ablauf der Versendungsfrist gemäß § 18 Abs. 2 Satz 3 VAbstG wurde die Stimmberechtigungsprüfung mit folgendem Ergebnis abgeschlossen:

 

Anzahl der gültigen Eintragungen:          147

Anzahl der ungültigen Eintragungen:      12

Gesamtzahl der Stimmberechtigten

am 02. März 2020:                                   9.564

 

Im Auftrag

Kim Häusgen

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