Meldungen
30.04.2020
Bekanntmachung zum Volksbegehren zum Schutz des Wassers
Amt Jevenstedt
Der Amtsdirektor
Gemeindeabstimmungsbehörde
Volksbegehren zum Schutz des Wassers
Bekanntmachung
der Amtes Jevenstedt
Gemäß § 18 Absatz 3 des Gesetzes über Initiativen aus dem Volk, Volksbegehren und Volksentscheid (Volksabstimmungsgesetz - VAbstG) in der zurzeit geltenden Fassung wird Folgendes zur Durchführung des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers bekannt gemacht:
Die sechsmonatige Frist, innerhalb der das Volksbegehren unterstützt werden konnte, endete am 02. März 2020. Nach Ablauf der Versendungsfrist gemäß § 18 Abs. 2 Satz 3 VAbstG wurde die Stimmberechtigungsprüfung mit folgendem Ergebnis abgeschlossen:
Anzahl der gültigen Eintragungen: 147
Anzahl der ungültigen Eintragungen: 12
Gesamtzahl der Stimmberechtigten
am 02. März 2020: 9.564
Im Auftrag
Kim Häusgen