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01.03.2022
Prüfergebnisse des Sozialministeriums zur Überleitungsbilanz nach § 58 Abs. 3 KiTaG TEIL 1
Das Amt Jevenstedt hat für die Standortgemeinden der Kindertageseinrichtungen im Amtsgebiet zum Zwecke der Evaluation eine Überleitungsbilanz gemäß § 58 Abs. 3 KiTaG erstellt. Die Überleitungsbilanz stellt insbesondere die Veränderungen der finanziellen Aufwendungen der Gemeinde für die Kindertagesförderung auf Basis von Ist-Zahlen und Hochrechnungen, der Elternbeiträge, des Betreuungsangebots und der finanzierten Qualitätsstandards im Gemeindegebiet im Vergleich der Jahre 2019 und 2021 dar. Die Prüfergebnisse stehen im Folgenden zum Download bereit: