Meldungen

15.03.2023

Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028

Amt Jevenstedt                                                                                         Jevenstedt, 14.03.2023

Der Amtsdirektor

 

Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028

 

Bewerbungsaufruf

Die Präsidentin des Landgerichts Kiel hat bestimmt, dass für die Gemeinde Westerrönfeld 3, für die Gemeinde Jevenstedt 2 und für alle übrigen Gemeinden des Amtes Jevenstedt je 1 Person für die Schöffenwahl vorzuschlagen sind. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Schöffen.

Gesucht werden daher jetzt Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und nicht straffällig geworden sind. Hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (z.B. Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung, Menschenkenntnis Denkvermögen, Konzentrationsfähigkeit und Einfühlungsvermögen erwartet.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffinnen und Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil - gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch - haben die Schöffen daher mit zu verantworten.

Interessenten bewerben Sie sich bitte für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen bis zum 14.04.2023 beim Amt Jevenstedt, Fachbereich I, Innere Dienste, Meiereistraße 5, 24808 Jevenstedt. Ein Bewerbungsformular kann von der Internetseite www.schoeffenwahl2023.de heruntergeladen werden.


Für Auskünfte und Rückfragen steht Ihnen Herr Jan Dumke, Tel. 04331/8478-61, gerne zur Verfügung.

 

Im Auftrag

 

Jan Dumke


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