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17.07.2024
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Seniorenbeirates der Gemeinde Westerrönfeld am 30.09.2024
Gemeinde Westerrönfeld Jevenstedt, 02.07.2024
Der Bürgermeister
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Seniorenbeirates der Gemeinde Westerrönfeld am 30.09.2024
Seit 2010 gibt es in der Gemeinde Westerrönfeld einen Seniorenbeirat. Dieser dient der Wahrnehmung der Interessen von Seniorinnen und Senioren der Gemeinde Westerrönfeld, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Die Wahl findet am 30.09.2024, 18:00 Uhr, in der Tingleffhalle, Am Sportplatz 4, in Westerrönfeld statt.
Der Seniorenbeirat besteht aus drei bis sieben Mitgliedern, die in einer öffentlichen Versammlung von den wahlberechtigten Seniorinnen und Senioren gewählt werden.
Wahlberechtigt sind in der öffentlichen Versammlung alle Personen, die das 60. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben, seit mindestens einem Monat mit Hauptwohnsitz in Westerrönfeld gemeldet und nicht nach § 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählbar ist jede oder jeder Wahlberechtigte, die/der das 60. Lebensjahr am Wahltag überschritten hat, seit mindestens einem Monat mit Hauptwohnsitz in Westerrönfeld gemeldet und nicht nach § 6 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
Nicht wählbar sind Mitglieder der Gemeindevertretung, Mitarbeiter der Amtsverwaltung und der Gemeinde sowie Vorstandsmitglieder der Wohlfahrtsverbände auf Orts- und Kreisebene.
Ich darf Sie hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen bis zum 30.08.2024 (Ausschlussfrist) beim Amt Jevenstedt, Fachbereich I, Meiereistraße 5, 24808 Jevenstedt, auffordern. Die Wahlvorschläge müssen aus dem Kreis der Wahlberechtigten eingereicht werden und bedürfen der schriftlichen Einverständniserklärung der Kandidatinnen und Kandidaten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Norbert Klause
Bürgermeister